Ausschreitungen beim Wiener Derby: Polizisten vor Gericht
Bei diesem Wiener Fußballderby ging es drunter und drüber. Nach dem Sieg der Austria am 16. September 2018 kam es zu einem Platzsturm der Rapid-Fans, außerdem zu Ausschreitungen auf den Rängen. Zahlreiche "Fans" mussten sich danach vor Gericht verantworten. Doch am Montag waren es zwei Polizisten, die vor dem Richter im Landesgericht für Strafsachen in Wien Rede und Antwort stehen mussten.
Den beiden Beamten wurde Missbrauch der Amtsgewalt und Verleumdung vorgeworfen. Die 39-jährige Polizistin und der 32-jährige Kollege sollen nach der Festnahme eines Austria-Fans unrichtige Angaben in ihren Amtsvermerken gemacht haben. Konkret schilderten sie, dass sich der Mann, der in den Rapid-Sektor vorgedrungen war, heftig gewehrt hätte und einen Kollegen mit dem Ellbogen einen wuchtigen Schlag versetzt haben soll. Der Polizist wurde schwer verletzt.
Fan mit Vorstrafen
Doch ein Video zeigt: Diese Schilderung passt einfach nicht. "Sie wussten, welche Folgen das hätte haben können", sagt die Staatsanwältin in Richtung der Beamten. "Der Mann ist mehrfach vorbestraft. Wäre es zu einer Anklage gekommen, wäre er sehr wahrscheinlich in Haft gekommen."
Herr F., der über den Zaun geklettert war, ist kein Unbekannter in der Fanszene. Er gehört zur rechtsradikalen Austria-Fangruppierung "Unsterblich". Die Mitglieder haben im Austria-Stadion Hausverbot.
All cops are bastards
Doch bei Auswärtsspielen kann auch ein "Unsterblich" ins Stadion. Herr F. kam im aussagekräftigen T-Shirt mit der Aufschrift ACAB (all cops are bastards, Anm.) und "Troublemaker Germany". Er hatte laut Anwalt Roland Kier jede Menge Alkohol im Blut und Kokain, war aggressiv. Und er benahm sich ordentlich daneben. Der Polizistin deutete er mit Zungenbewegungen Oralverkehr an. Als der Kollege ihn in eine Halsklammer nahm, schrie er: "Lass mich aus, du Drecksau! Du kannst mich scheißen tragen!"
Wenig später purzelte der Mann mit zwei Polizisten die Stufen hinunter.
Doch das war nicht die Schuld des Austria-Fans, wie ein Video zeigt. "Sie sehen schon die Diskrepanz zwischen dem Video und Ihrer Schilderung?", fragt Richter Christian Gneist die Angeklagten. "Das war meine Erinnerung", sagt der Polizist. "Aber ich war zu dem Zeitpunkt auch schon 42 Stunden im Dienst."
42 Stunden im Dienst
Da wird der Richter hellhörig: "Sie sind für meine Sicherheit verantwortlich. Aber Sie sind 42 Stunden im Dienst und rennen mit einer Waffe herum?"
Der Angeklagte relativiert: "Ich hatte eh auch Pausen. Aber wir haben Personalknappheit."
Dennoch: Der Schöffensenat befand im Zweifel, dass die Polizisten freizusprechen sind (nicht rechtskräftig, Anm.). Es habe keinen "wissentlichen Befugnismissbrauch" gegeben.