Chronik/Wien

Aug' um Aug': Daubelfischer zeigt Wiener Forstdirektor an

Aug' um Aug' scheint das Motto im Nationalpark Donau-Auen zu sein. Was vor eineinhalb Jahren als Pachtvertragsverhandlung zwischen den Daubelfischern und der Stadt Wien begann, hat sich zu einem erbitterten Rechtsstreit an mehreren Fronten entwickelt.

Dessen nunmehrige Höhepunkte: Räumungsklagen gegen 37 renitente Fischer und im Gegenzug eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Forstdirektor Andreas Januskovecz wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Der Vorwurf: Die Stadt soll eine Fischerhütte ohne Wissen ihres Besitzers an einen anderen Nutzer weitervermietet haben.

Fischer beklagen "Enteignung"

Aber alles der Reihe nach. Wie berichtet, geht es in dem komplexen Rechtsstreit darum, wem die Daubelhütten (benannt nach den viereckigen Netzen, die die Fischer im Fluss versenken; Anm.) in den Revieren Albern, Mannswörth und Donau Mühlleiten eigentlich gehören. 37 Benützer der kleinen Stelzenhütten am Donauufer weigern sich seit Monaten, neue Pachtverträge zu unterzeichnen, weil sie sich für die rechtmäßigen Eigentümer halten.

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Nach Ansicht der Stadt sollten die Hütten eigentlich bloß "als bessere Hochstände" der Fischerei dienen. Da die Benützer dahin gehende Belehrungen jedoch jahrelang ignoriert und die Stelzenhütten ohne behördliche Genehmigungen zu regelrechten Ferienhäuschen umgebaut hätten, schritt der Forstbetrieb letztlich ein – und übernahm Anfang 2019 die Verwaltung vom Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine (VÖAFV). Damit sie die Daubelhütten weiter verwenden dürfen, müssen die Fischer sie der MA49 überantworten.

Etwa 30 haben den neuen Pachtvertrag bereits unterschrieben. Der Rest empfindet das Vorgehen der MA49 dagegen als regelrechte Enteignung. Die meisten Daubelfischer haben die Hütten nämlich gekauft oder geerbt und viel Geld in ihre kleinen Wochenendresidenzen investiert.

Rute im Fenster

Um die Fischer zu "überzeugen", die Pachtverträge zu unterschreiben, stellte ihnen der Forstbetrieb die Rute ins Fenster und untersagte auf den Nationalparkwegen die Zufahrt zu den Hütten. Zudem bekamen die Beschwerdeführer vom VÖAFV für diese Saison keine Daubellizenzen mehr - womit ihnen die Grundvoraussetzung für den Betrieb einer Daubelhütte fehlt. Gegen fünf besonders renitente (Ex-)Fischer brachte die Stadt zudem bereits vor Monaten Räumungsklagen ein.

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Damit wollte man Präzedenzfälle schaffen, erklärt Forstdirektor Andreas Januskovecz. Fünf Musterklagen seien für das Gericht ressourcenschonender abzuarbeiten, dachte man.

Der zuständige Richter konnte jedoch nicht nachvollziehen, warum nur gegen fünf vertragslose Daubelfischer Räumungsklagen eingebracht wurden - und nicht gegen alle 37. Das wurde nun nachgeholt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es allerdings Jahre dauern.

Nicht so lang brauchte das Bezirksgericht Donaustadt für eine Besitzstörungsklage. Weil sich die Fischer trotz Verbots nicht davon abhalten lassen, zu ihren Hütten zu fahren, wird nun gestraft. Die erste rechtskräftige Entscheidung zu Gunsten der Stadt liegt bereits vor.

Amtsmissbrauch?

Eine persönliche Rechnung scheint Daubelfischer Anton Steiner - einer jener fünf, die mit den allerersten Räumungsklagen bedacht wurden - mit der MA49 offen zu haben. Er zeigte Januskovecz und die gesamte Abteilung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs an. Die MA49 habe eine Hütte, die er geerbt habe, ohne sein Einverständnis weitervermietet, sagt Steiner.

Januskovecz stellt die Sachlage freilich anders dar. Im Konkreten geht es um eine Daubelhütte, deren vorheriger Benützer 2016 verstarb. Da man seitens der MA49 auf dem Standpunkt steht, dass die Hütten nicht im Eigentum der Fischer stehen, habe man 2017 veranlasst, dass der befasste Notar die Hütte aus der Verlassenschaft des Verstorbenen entfernte. Der Schlüssel sei an den Fischereiverein Mannswörth übergeben worden - der nach zwei Jahren Leerstand besagten Nachmieter vorgeschlagen habe. Dieser bekam den Zuschlag dann mit 1. Oktober 2019.

Zu diesem Zeitpunkt sei aber gerade das Erbschaftsverfahren des Ex-Besitzers abgewickelt worden, argumentiert Steiner, der an der Vererbbarkeit der Hütten festhält. Die Rechtsauffassung der Stadt bestehe nur aus "Schutzbehauptungen" - zumal sie durch "keinerlei Urkunden belegbar" sei. Er sei mit Ende 2019 als Begünstigter festgestanden, sagt Steiner.

Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft will Januskovecz mit Verweis auf das offene Verfahren nicht kommentieren. Er sei aber "erstaunt, welchen Themen hier konstruiert" würden, sagt er auf KURIER-Anfrage.