Angeblicher Attentat-Plan auf Strache: Verfahren eingestellt
Von Konstantin Auer
Die Wiener Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen jenen Mann eingestellt, dem vorgeworfen wurde, er habe 100.000 Euro für ein Attentat mit einer Autobombe auf Heinz-Christian Strache – als dieser noch FPÖ-Vizekanzler war – geboten.
Wie der KURIER berichtete, ermittelte die Justiz gegen den Lokalbetreiber B. Dieser saß im Vorjahr in Wien wegen eines Suchtgiftdelikts, Besitz einer illegalen Faustfeuerwaffe und einer weiteren verbotenen Waffe in Untersuchungshaft und wurde deshalb zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt.
Der Verdacht, ein Attentat geplant zu haben, begründete auf den Aussagen eines V-Mannes des Verfassungsschutzes.
Verschlussakt
Dieser wurde in einem Verschlussakt des Landesverfassungschutzes (LVT) zitiert: „Ich erklärte B., dass ich einen Abnehmer für eine solche Bombe hatte. B. wollte aber den Preis (50.000 Euro) nicht verhandeln, da er argumentierte, dass er ja schon zwei Bomben zum Preis für je 50.000 Euro nach Frankfurt verkauft hätte.“
B. soll zudem gewusst haben, wo die Familie Strache ihre Autos parkt. Das LVT hält in den Dokumenten außerdem fest, dass B. eine Moschee besuche, die als „salafistisch-takfiristisch radikalisiert“ gilt. Bei einer fremdenrechtlichen Kontrolle wurde B. im Juli 2018 dort angetroffen.
Die Angaben des V-Mannes „bezüglich möglicher Radikalisierung können grundsätzlich bestätigt werden“, hieß es weiter.
Wohnung durchsucht
Am 30. September 2018 wurde B.s Wohnung von der „Cobra“ gestürmt und der Mann festgenommen. Dabei wurde eine Faustfeuerwaffe mit Munition, aber keine auf eine strenge islamische Lebensweise hinweisenden Gegenstände gefunden. Auf seinem Handy konnte festgestellt werden, dass Daten gelöscht worden waren.
Dennoch sieht die Staatsanwaltschaft nun „keinen weiteren Grund zur weiteren Verfolgung“ der Vorwürfe.
Auch der Verteidiger des beschuldigten Lokalbetreibers sieht sich bestätigt: „Letztlich haben sich die Behauptungen alle als Hirngespinste dieses angeblichen Verbindungsmannes herausgestellt. Mein Mandant ist zwar wegen Drogenbesitzes im Gefängnis gesessen.
Mit der FPÖ oder Strache hat er aber nichts am Hut, wieso auch?“, sagt sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Er sei kein Terrorist. Auch die Polizei zweifelte an den Aussagen des V-Mannes.
Strache spät informiert
In der FPÖ sorgte der Fall ebenfalls für Verstimmungen, da Strache laut seinem Anwalt erst am 4. April 2019 „von der Causa Kenntnis erlangte“. Daraufhin habe Strache beim Verfassungsschutz über etwaige Schutzmaßnahmen nachfragen lassen. Es wurde ihm zugesichert, die Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen.