Chronik/Wien

Ärztin droht Berufsverbot

Im Fall der Wiener Gynäkologin, gegen die der Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betrugs besteht, werden jetzt die Behörden aktiv: Die zuständige MA 40 hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei dem der vorläufige Entzug der Berufsberechtigung geprüft wird. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass Gefahr in Verzug besteht.

Wie berichtet, hat die Ärztin in den vergangenen drei Jahren Krebs-Vorsorgeuntersuchungen (PAP-Abstriche) für 826 Frauen bei der Wiener Gebietskrankenkasse in Rechnung gestellt, ohne dass eine nötige Befundung der Abstriche durch einen Pathologen nachweisbar ist. Somit ist nicht auszuschließen, dass sich manche der betroffenen Frauen hinsichtlich ihres Krebsrisikos in falscher Sicherheit wiegen. Die WGKK hat den Vertrag mit der Ärztin gekündigt und sie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Ärztekammer prüft

Mittlerweile befasst sich auch der Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer mit dem Fall. Er wird in den nächsten Tagen über die Einleitung eines Verfahrens entscheiden. Die Sanktionsmöglichkeiten reichen vom Verweis bis hin zum dauerhaften Entzug der Berufsberechtigung. Im Auftrag der Wiener Landesorganisation prüft die Kammer weiters die Vertrauenswürdigkeit der Ärztin. Sollte diese nicht gegeben sein, wird sie aus der Ärzteliste gestrichen.

Die WGKK hat die 826 Patientinnen schriftlich informiert. In dem Brief empfiehlt sie den Frauen, sicherheitshalber möglichst bald eine PAP-Untersuchung bei einem Frauenarzt durchführen zu lassen. Auch eine eigene Hotline wurde eingerichtet. Bis Dienstagmittag haben sich dort mehr als 30 Frauen gemeldet. „Die Stimmung ist relativ unaufgeregt. Viele der Anruferinnen wollen einfach nur noch einmal genau wissen, worum es in der Angelegenheit geht“, sagt Franz Schenkermayr, der in der WGKK die Stabsstelle für Betrugsbekämpfung leitet. Sein Team hatte die Causa ins Rollen gebracht.

Zahnlose Qualitätskontrolle

Sie zeige einmal mehr auf, wie zahnlos die interne Qualitätskontrolle der Ärztekammer ist, sagt dazu Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz. „Hätte man sich die Dokumentation der Ärztin genauer angeschaut, hätte etwas auffallen müssen.“

Der Fall erinnert an jenen eines Frauenarztes in Villach, der Tausende Krebsabstriche nicht zur Untersuchung weitergeleitet. Sechs Frauen erkrankten an Krebs, ohne vorerst davon zu wissen. Der Arzt wurde 2004 zu zwei Jahren teilbedingter Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt.