Medizinisches Cannabis von UN-Drogenliste gestrichen
Die Vereinten Nationen (UN) haben Cannabis für medizinische Zwecke von der Liste der gefährlichen Drogen gestrichen. Die Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND), das zentrale Gremium für Drogenpolitik der UNO, folgte damit einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), berichtete das UN Information Service (UNIS) in Wien. Cannabis war dort seit 59 Jahren gelistet gewesen, neben u.a. tödlichen Suchtgiften wie Heroin.
Mit 27 Pro-Stimmen, darunter die EU-Staaten und damit auch Österreich, sowie 25 Gegenstimmen bei einer Enthaltung habe die UN-Suchtstoffkommission "die Tür geöffnet für eine Anerkennung des medizinischen und therapeutischen Potenzials der verbreitet konsumierten, aber großteils noch illegalen Freizeitdroge", hieß es auf der UN-Nachrichtenseite.
Freude in Hanfindustrie
"Die Vereinten Nationen erkennen auf der Grundlage der WHO-Empfehlungen den medizinischen Wert von Cannabis an", freute sich Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA). "Nach dieser historischen Abstimmung bleiben Industriehanf und nicht-medizinisches Cannabidiol (CBD) auch weiterhin vom Geltungsbereich des Einheitsübereinkommens ausgenommen."
Kritik kam vom Wiener Juristen Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV): Der WHO-Vorschlag, in einer Fußnote zum Vertrag festzuhalten, dass Cannabidiol, sofern CBD-Produkte nicht mehr als 0,2 Prozent THC enthalten, "nicht unter internationaler Kontrolle stehen" sollen, wurde mehrheitlich abgelehnt. THC (Tetrahydrocannabinol) ist eine psychoaktive Substanz, die zu den Cannabinoiden zählt.
Es sei im Interesse der Pharmaindustrie, "die Hoheit über CBD-Cannabis zu erhalten und CBD-Produkte nur noch als Arzneimittel auf dem Markt zuzulassen", schlussfolgerte Kolba. "Das würde für 1,5 Millionen Schmerzpatienten in Österreich die Produkte aus CBD erheblich verteuern und den Zugang erschweren."
CBD ale Lebensmittel eingestuft
Parallel zur Listen-Entscheidung der CND habe wiederum die EU-Kommission schriftlich bestätigt, "dass CBD als mögliches Lebensmittel und nicht als Betäubungsmittel eingestuft" werde, sagte indes Kruse. Die Kommission habe "ihre vorläufige Bewertung überprüft und kommt zu dem Schluss, dass Cannabidiol nicht als Droge im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 betrachtet werden sollte, da es keine psychotrope Wirkung hat. Demzufolge kann Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden", zitierte er weiters.
Die Entscheidung der EU-Kommission sei für die Hanf-Industrie "wegweisend", meinte Kruse. EIHA-Geschäftsführerin Lorenza Romanese verwies auf die Bemühungen der Organisation, eine Zulassung für CBD als Novel Food zu erhalten. "Damit werden wir endlich Sicherheitsstandards und -bewertungen für unsere wachsende Industrie erreichen."
Somit hat sich zu dem Thema nun einiges getan: Noch vor wenigen Wochen hatte die EU-Kommission bekannt gegeben, dass sie Cannabidiol vorläufig als Suchtstoff ansehe, denn CBD-Extrakt aus den Blüten- und Fruchtständen der Cannabis-Pflanze sei laut der Einzigen Suchtgiftkonvention der UNO als Narkotikum einzustufen und könne daher nicht als Lebensmittel klassifiziert werden. Wann es zu einer endgültigen Entscheidung über die Einstufung komme, blieb damals unklar, die EU-Kommission arbeite jedoch daran, hatte es geheißen.
Laut der Plattform Zukunft Hanf Österreich wurde 2019 in Österreich auf rund 2.000 Hektar Nutz-Hanf aus dem EU-Sortenkatalog angebaut. Im vergangenen Jahr wurde damit demnach ein Umsatz von 68,77 Millionen Euro erwirtschaftet.