Chronik

Unwetter: Riesen-Schaden für Landwirtschaft

Die schweren Hagelunwetter vom Freitagnachmittag und -abend haben beträchtliche Schäden in der Landwirtschaft verursacht. Wie die Österreichische Hagelversicherung am Samstag mitteilte, seien mehr als 5.000 Hektar Agrarflächen betroffen, die Schäden dürften über vier Mio. Euro liegen. Am schlimmsten erwischt hat es die Steiermark.

Die teilweise hühnereigroßen Hagelschloßen richteten vor allem in den oststeirischen Bezirken Weiz und Hartberg besonderes bei Obst sowie an Mais, Grünland und Getreide Schäden an, in Fischbach und Neuberg an der Mürz (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) zog der Starkregen zusätzlich Vermurungen nach sich. Nach ersten Erhebungen durch die Sachverständigen der Österreichischen Hagelversicherung wurden durch den Hagel mehr als 2.500 Hektar Agrarflächen beschädigt. Der Gesamtschaden in der steirischen Landwirtschaft beträgt rund drei Mio. Euro.

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Im Burgenland verursachten die Hagelunwetter in den Bezirken Oberpullendorf und Jennersdorf Schäden an Wein und den Kulturen Mais, Soja und Kürbissen. Betroffen waren 1.500 Hektar landwirtschaftliche Fläche, die Schadenssumme wird auf rund eine Mio. Euro geschätzt.

In Oberösterreich wurden die Bezirke Kirchdorf an der Krems und Linz Land von Hagelunwettern heimgesucht. Teils scharfkantige Hagelkörner führten hier zu Schäden an rund 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche mit einer Gesamtschadenssumme von laut Hagelversicherung mehr als 200.000 Euro.

Murenabgänge

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Heftige Regenfälle und Hagel sind Freitagabend im Bezirk Neunkirchen inNiederösterreichniedergegangen. Besonders stark betroffen war die Katastralgemeinde Nasswald. Aufgrund des Starkregens war der Nassbach über die Ufer getreten. Dies führte zu Murenabgängen in der Umgebung. Insgesamt standen zehn Feuerwehren mit rund 100 Mann im Einsatz.

Hitze-Hilfspaket

Geht es nach Agrarminister Nikolaus Berlakovich, wird beim letzten Sommerministerrat dieses Jahres von der Regierung ein Hilfspaket für die von der Trockenheit betroffene Landwirtschaft beschlossen. Es umfasst vier Maßnahmen: eine Futtermittelankaufaktion, die Stundung von Agrarinvestitionskredite, Zuschüsse zu Betriebsmittelkrediten sowie die Freigabe zusätzlicher Flächen zur Futtermittelproduktion (z.B. Blühflächen).

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