Chronik/Salzburg

Polizisten schossen auf Schlepperfahrzeug: Verfahren eingestellt

Der Lenker eines Schlepperfahrzeugs lieferte sich in der Nacht auf 11. Dezember eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei. Ein Beamter und seine Kollegin gaben Schüsse ab, zwei Personen wurden dadurch verletzt.

Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen versuchten Mordes auf. Am Dienstag gab die Behörde bekannt, dass das Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung und einer Diversion geendet hat. 

Wie berichtet, war die Polizei in Salzburg am 11. Dezember von den Kollegen in Bayern verständigt worden, dass sich der Lenker eines Kastenwagens bei der Einreise der Kontrolle entzogen hatte, indem er umdrehte und davonraste.

Flucht nach Grenzkontrolle

Zunächst nahmen die deutschen Polizisten selbst die Verfolgung auf der Pinzgauer Bundesstraße vom Steinpass Richtung Saalfelden auf und wurden kurz danach von den heimischen Kräften abgelöst. 

Einer Salzburger Streife gelang es schließlich, dem Kastenwagen vorzufahren, und die Polizisten versuchten, das Fluchtfahrzeug zum Anhalten zu bringen. Dabei rammte der Kastenwagen wiederholt den Streifenwagen. Schließlich gab einer der Polizisten während der Fahrt Schüsse aus der Pistole auf das Fluchtfahrzeug ab, "um die unmittelbare Gefahr für Unbeteiligte und die Einsatzkräfte zu beenden", heißt es im Polizeibericht. Dabei wurde ein 19-jähriger Flüchtling an der Hand verletzt.

Der Lenker setzte trotz der Schüsse die Flucht fort. Kurz vor Saalfelden verließ er dann die Bundesstraße, kam von der verschneiten Straße ab und blieb im Schnee stecken. Der Lenker rannte in der Dunkelheit davon, zurück im Wagen blieben zehn Syrer. Als zwei Polizistinnen die Insassen zum Aussteigen aufforderten, gab eine 34-jährige Beamtin einen Schuss aus dem Sturmgewehr der Polizei ab, der einen 27-jährigen Syrer im Auto traf.

Verfolgung zog sich über 30 Kilometer

Den mutmaßlichen Lenker, einen 34-jährigen Rumänen, nahm die Polizei kurz nach dessen Flucht fest. Die Verfolgungsjagd hatte sich über fast 30 Kilometer gezogen. "Die Flucht erfolgte trotz schlechter Witterung mit Regen, Schneefall und Eisglätte, mit stark überhöhter Geschwindigkeit und ohne Rücksicht auf die im Fahrzeug befindlichen syrischen Staatsangehörigen, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer sowie die eingesetzten Polizeikräfte", heißt es im Polizeibericht.

Vorarlberger Kollegen übernahmen Ermittlungen

Um jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden, übernahm das Landeskriminalamt Vorarlberg die Ermittlungen gegen die Salzburger Polizisten. "Alle Personen wurden vernommen, ein umfangreicher Tatortbericht samt Schusswinkelbestimmung zu allen abgegeben Schüssen erstellt und die verwendeten Dienstwaffen untersucht", gab die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung bekannt. 

Weiters holte die Behörde ein Gutachten der Gerichtsmedizin Salzburg über die "Verletzungsfolgen und zur Feststellung des Schusskanals sowie ein fahrzeugtechnisches Gutachten ein."

Im Falle des Polizeibeamten, der die ersten Schüsse abgegeben hatte, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.  "Das bedeutet, die Schüsse wurden nach dem Waffengebrauchsgesetz rechtmäßig abgegeben, weil eine Notwehrsituation vorlag", so die Staatsanwaltschaft. 

Diversion für die Polizeibeamtin

Im Falle der Polizeibeamtin ergab das Verfahren, dass die Schussabgabe unabsichtlich erfolgte, da sie beim Rückwärtsgehen im tiefen Schnee gestolpert war. "In rechtlicher Hinsicht ist daher vom Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung auszugehen. Aufgrund der konkreten Tatumstände, ihrer Schuldeinsicht und ihrer bisherigen Unbescholtenheit wurde ihr von der Staatsanwaltschaft Salzburg eine Diversion unter Setzung einer Probezeit von zwei Jahren und Leistung eines Pauschalkostenbeitrages angeboten", so die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

Weiterhin Ermittlungen gegen den rumänischen Schlepper

Gegen den rumänischen Schlepper läuft hingegen weiterhin ein Verfahren wegen des Verbrechens der Schlepperei, des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, des Vergehens der schweren Körperverletzung, des Vergehens der Sachbeschädigung und des Verbrechens der vorsätzlichen Gemeingefährdung.