Chronik/Salzburg

Mutter im Pinzgau erschossen: Freiheitsstrafe für Sohn herabgesetzt

Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat am Mittwoch das Strafmaß für einen 32-jährigen Mann, der am 23. November 2023 seine 55-jährige Mutter im Pinzgau erschossen hat, um ein Jahr reduziert.

Der Angeklagte ist am 3. Mai im Landesgericht Salzburg wegen Mordes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Bei der Berufungsverhandlung am Mittwoch in Salzburg wurde die erstinstanzlich verhängte Strafe auf 17 Jahre herabgesetzt.

Geständnis war ausschlaggebend

Der Berufung des Verteidigers wurde damit Folge gegeben. "Ausschlaggebend dafür waren das reumütige und umfassende Geständnis des Angeklagten, das wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, sowie der Umstand, dass er sich nach der Tat selbst gestellt hat, und dass der Angeklagte bis dahin unbescholten war", begründete der Berufungssenat die Entscheidung, wie ein Sprecher des OLG Linz gegenüber der APA erläuterte.

Was passiert ist

Die Tat ereignete sich im Wohnzimmer eines Einfamilienhauses im Bezirk Zell am See, in dem Mutter und Sohn im gemeinsamen Haushalt gelebt hatten. Als Motiv gab der bisher unbescholtene Angeklagte an, er habe seine Mutter von der belastenden Situation, die er durch seine langjährige Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit hervorgerufen habe, erlösen wollen. 

Der Schuss traf die Frau aus nächster Nähe im Gesicht, sie war auf der Stelle tot. Einem Gutachten zufolge hatte der Beschuldigte zur Tatzeit 2,3 Promille Alkohol im Blut.

Hilfe für Betroffene

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; Österreichische Gewaltschutzzentren unter 0800/700-217; Hilfe im Bundesland Salzburg unter anderem beim Gewaltschutzzentrum Salzburg unter 0662/87 01 00; beim Frauennotruf Salzburg unter 0662/88 11 00; bei den Schutzunterkünften in Salzburg unter 0800/44 99 21, beim Frauennotruf Innergebirg unter 0664/500 68 68; bei unmittelbar drohender Gefahr oder wenn die Intervention der Polizei vor Ort benötigt wird, ist die Polizei rund um die Uhr unter dem Notruf 133 erreichbar.