Warnung vor illegalen Böllern: Worauf man achten muss
Von Konstantin Auer
Jedes Jahr müssen etwa 200 Menschen in Krankenhäusern behandelt werden, weil sie sich beim Zünden von Feuerwerkskörpern verletzen. Zu diesen Unfällen führen laut Kuratorium für Verkehrssicherheit vor allem nicht zugelassene und falsch verwendete Raketen.
„Pyrotechnik ab der Kategorie F2 darf nicht in Ortsgebieten und nicht nach 22 Uhr verwendet werden“, sagt Paul Eidenberger, Sprecher der Wiener Polizei. „Manche Bürgermeister machen da aber zu Silvester eine Ausnahme“, erklärt er. In Wien sei man aber streng. Hier dürfen nur Tischfeuerwerke oder Spritzkerzen gezündet werden. Gründe für das Verbot: Die hohe Umweltbelastung und die Gefahr bei Menschenansammlungen sowie durch Alkoholisierte. Die Sprengkraft von Böllern kann hoch sein, wie Versuche der Polizei zeigen.
Feuerwerkskörper werden laut Pyrotechnikgesetz in vier Kategorien unterteilt: Unter Feuerwerkscherzartikel (F1) fallen etwa Spritzkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerke. Diese dürfen ab 12 Jahren erworben werden. Kategorie F2 betrifft Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, also Doppelschläge, Baby-Raketen, Vulkane, Kometen- und Leuchtbatterien (ab 16 Jahren). Für Raketen der Kategorien F3 und F4 (Mittel- bzw. Großfeuerwerke) muss man 18 Jahre alt sein und einen Pyrotechnikausweis besitzen.
Wer die Gesetze missachtet, muss zahlen. Es drohen Organmandate von 30 bis 50 Euro und Verwaltungsstrafen, die mehrere 1000 Euro betragen können. Außerdem beschlagnahmt die Polizei die Feuerwerkskörper.
Schmuggel
Kracher und Raketen, die nicht der EU-Norm entsprechen, sind am häufigsten an Unfällen schuld. Diese werden meist in Tschechien gekauft. Erkennbar sind sie an der fehlenden „CE-Kennzeichnung“. Wie viele solcher illegalen Artikel über die Grenze geschmuggelt werden, „kann man nicht seriös schätzen“, sagt Karl Rittmannsberger von der Polizei in Oberösterreich.
Früher wurde nur zwischen Weihnachten und Silvester geschmuggelt, heute das ganze Jahr über. „Außerdem liefern die Verkäufer selbst über die Grenze, und vieles wird im Internet bestellt“, sagt Rittmannsberger. Bei den Ständen in Tschechien werden keine Ausweise kontrolliert und auch Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 verkauft. Das Problem: Die dort erstandenen Raketen zünden oft zu früh und explodieren auf dem Boden, sagt Rittmannsberger.
Grenzkontrollen
Deswegen führe die Polizei in den Grenzbezirken in der Zeit vor Silvester verstärkt Kontrollen durch. Rittmannsberger schätzt, dass es in der Saison 100 bis 150 Aufgriffe gibt. Auch in NÖ wird kontrolliert. Im Bezirk Mistelbach sind 2018 bis kurz vor Weihnachten 300 Kilogramm Pyrotechnik beschlagnahmt worden. „Wobei wir alleine in einem Auto 67 Kilo gefunden haben“, sagt Walter Schwarzenecker von der Polizei in NÖ. Auch er vermutet, dass es eine große Dunkelziffer gibt und vieles unentdeckt bleibt.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit rät, nur geprüfte Artikel zu kaufen, die Gebrauchsanweisung zu lesen, genügend Abstand zu halten und geeignete Abschussvorrichtungen zu verwenden.