Chronik/Österreich

Vergewaltigung in Linz: Auch vierter Verdächtiger in U-Haft

Nach der Vergewaltigung einer 16-Jährigen am Mittwochabend beim Linzer Hauptbahnhof ist auch über den vierten Verdächtigen, einen 15-jährigen Afghanen, die Untersuchungshaft verhängt worden. Das teilte Staatsanwaltssprecherin Ulrike Breiteneder am Sonntag mit.

Die anderen drei Verdächtigen - zwei 15-jährige Afghanen und ein 14-jähriger Iraner - sind seit Freitagabend in U-Haft. Der vierte Verdächtige hatte sich am Freitag bei der Polizei Vöcklabruck gestellt.

Die Jugendlichen sollen Mittwochabend über eine 16-jährige Deutsche in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofs hergefallen sein. Beamte der Fremdenpolizei wurden aufmerksam und gingen dazwischen. Die Täter flüchteten.

Wenig später wurden drei der Burschen festgenommen. Alle drei sind zwar unbescholten, bei der Polizei aber bereits amtsbekannt - wegen „kleinerer Delikte“, hieß es dort. Zwei Verdächtige gaben an, es habe mit dem Mädchen sexuelle Kontakte „auf einvernehmlicher Basis“ gegeben, der dritte schweigt, berichtete Breiteneder.

Verdächtiger weist Schuld von sich

Der vierte Verdächtige sei bei seiner Verantwortung geblieben, dass er selbst nichts getan habe. Es habe sexuelle Kontakte der anderen gegeben, aber auf einvernehmlicher Basis, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft zu den bisherigen Aussagen des vierten Burschen.

Das Opfer habe aber alle vier Festgenommenen „eindeutig im Sinne eines Vergewaltigungsvorwurfs belastet“, hatte Breiteneder schon am Samstag betont. Man sei „weit weg vom Versuch“, sondern es gehe um „wiederholte, vollendete Tathandlungen durch verschiedene Täter“. Die 16-Jährige war ins Krankenhaus eingeliefert worden, bei ihrer Befragung tauchten Erinnerungslücken auf.

Derzeit würden Spuren untersucht, die Auswertung werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Ungewiss ist noch, wie es zu der Tat gekommen ist und ob die Täter mit dem Opfer bekannt waren.

Zu Spekulationen über mögliche falsche Altersangaben der mutmaßlichen Täter meinte Breiteneder: „Aus dem Akt haben sich, so viel ich weiß, bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben.“ Falls es Zweifel am Alter gäbe, würde es zu Ermittlungen und entsprechenden Gutachten kommen. Bisher wäre es vor allem um die Haftfrage gegangen.