Chronik/Österreich

Unscharfe Verordnung: Kinder dürfen selbst mit PCR-Test nicht auf die Piste

Das Chaos rund um die Coronaregeln nimmt kein Ende. Dieses Mal droht vor allem sportbegeisterten Kindern und Jugendlichen Ungemach. Denn eine Unschärfe in der jüngsten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, stürzt die Skigebiete in ein organisatorisches Chaos.

Aktuell ist Skifahren nur mit einem 2-G-Nachweis erlaubt. Erwachsene erhalten ein Ticket nur mit gültigem Impf- oder Genesungszertifikat. Zu einem Aufreger haben sich seit der bundesweiten Öffnung der Lifte diese Woche aber die Zutrittsregeln für Kinder entwickelt. Für Unter-12-Jährige ist kein Covid-Nachweis erforderlich.

Homeschooling

Die Krux betrifft aber schulpflichtige Kinder ab zwölf. Für sie ersetzt der „Ninja Pass“ aus der Schule den 2-G-Nachweis komplett – auch am Wochenende. Wer allerdings wegen des Homeschoolings, vorangegangener Quarantäne oder anderer Gründe nicht in der Schule war, darf auch nicht Skifahren gehen.

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Die Liftbetriebe dürfen außer dem „Ninja Pass“ keine PCR-Tests berücksichtigen. Diese Woche wurden bereits Familien an der Liftkasse wieder heimgeschickt, obwohl sie, eigens fürs Skifahren gemachte und negative PCR-Tests für ihre Kinder vorlegen konnten. „Wir wissen um die Problematik Bescheid, aber es fehlt nach wie vor eine bundesweite Regelung des Ministeriums. Wir dürfen die PCR-Tests nicht akzeptieren“, heißt es beispielsweise bei den Bergbahnen des Landes Niederösterreich.

Im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag wurde betont, dass dieses Problem unbedingt bis zu Beginn der Weihnachtsferien gelöst sein muss. Sonst drohe in den Ferien ein Chaos in den Skigebieten. Der Drang nach Bewegung und Sport sei nach dem Lockdown besonders groß, die gute Schneelage animiere auch zum Wintersport, heißt es dazu aus der Landeshauptstadt.