Tödlicher Polizeieinsatz: Überlebender fordert Aufklärung
Der Rettungseinsatz in der Steiermark am 4. Juni 2017 endet in einer Katastrophe: Zwei Wanderer geraten in Bergnot und schaffen den Abstieg nicht mehr. Die Polizei schickt einen Hubschrauber, um das Paar zu retten. Die Bergung am Eisenerzer Reichenstein muss zunächst wegen des schlechten Wetters gegen 15.10 Uhr abgebrochen werden. Beim zweiten Anflug rund eine Stunde später wird ein Polizist abgeseilt. Schon beim Weg hinunter beginnt dieser im starken Wind am Seil zu baumeln. Das ist beherrschbar, meint der Pilot. Oliver V., der die folgenden Minuten wie durch ein Wunder überlebt, sieht das etwas anders.
Heftige Windböe
Nachdem der Retter V. und seine Ehefrau einklinkt und der Hubschrauber mit dem Trio starten will, kommt eine heftige Böe von oben. Der Helikopter gibt noch Gas, kann aber das Absinken und damit das Unglück nicht verhindern. Mehr noch: Er gerät so in Schieflage, dass ihn nur mehr ein Seilriss vor dem Absturz retten kann. Sonst hätte es wohl fünf Tote gegeben. Der Pilot und sein Co überleben, weil das Seil unter dem Druck an einer Felskante reißt, der Retter und die Frau sterben aber bei dem Absturz von rund 60 Metern in die Eibelschlucht. Oliver V. überlebt schwerst verletzt und ortet nun zahlreiche Ungereimtheiten.
Bei seinen Recherchen stößt V. auf Medienberichte über einen bis heute fehlenden Untersuchungsbericht zum Absturz eines Polizei-Hubschraubers in Deutschlandsberg (2009) und Hinweise auf eine mutmaßlich vertuschte Absturzursache bei einem Unglück beim Tiroler Achensee (2011). Auch bei seinem Unfall stößt V. auf Ungereimtheiten: So wird ein Kondolenzbesuch der Polizei bei ihm im Spital zu einer Zeugenaussagge umfunktioniert, die er nicht einmal unterschrieben hat. Auch fehlen Sprachaufzeichnungen, und es wurden keine Obduktionen angeordnet.
Späte Einvernahme
Seitdem hat V. die Mission, dass sich so etwas nicht mehr wiederholen darf. Und dass das System mögliche Fehler nicht wieder zudeckt. Als der KURIER erstmals über den Fall berichtet, wird V. von der Polizei richtig einvernommen – sechs Monate nach dem Unfall. Mittlerweile gibt es ein Gutachten der Staatsanwaltschaft, de facto ist es ein Freispruch für den Piloten, der seither selbst am Boden zerstört ist. „Geht es gut bist du ein Held. Geht es schief, bist du der Depp“, hieß es im Innenministerium zum Einsatz. Das Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen sieht es ähnlich, beantwortet allerdings nicht restlos die (eigentlich gestellten) Fragen – etwa wer den Einsatz beschlossen hat und ob ein Einsatz richtig war bei diesen Windverhältnissen.
Oliver V. meint, dass eine Rettung zu Fuß weit besser gewesen wäre: „Ein Aufstieg von unten hätte maximal 90 Minuten gedauert.“ Das Paar war nicht verletzt, es war also auch keine Eile geboten. Das Gutachten geht darauf nicht ein. V. hat Berichte über Rettunsgeinsätze an der gleichen Stelle gefunden – da kamen Bergretter von unten. Warum also wurde für ihn der Hubschrauber geschickt? Antwort darauf fand er bisher keine.
Der Überlebende meint, dass der Punkt, von dem er abgeholt wurde, tatsächlich weiter bei der Felswand war als angegeben. „Teilweise wird in dem Gutachten von falschen Voraussetzungen ausgegangen“, sagt V.s Wiener Anwalt Johhannes Wolf. Dieser möchte verhindern, dass das Verfahren nun eingestellt wird. Schließlich gab es zum Unfallzeitpunkt Warnungen vor „kräftigen Böen“.