Tödlicher Autounfall in Kärnten - Angeklagter: "Keine Erinnerung"
Weil er schwer betrunken einen tödlichen Autounfall verursacht haben soll, hat sich am Donnerstag ein 45-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Bei dem Unfall im vergangenen Sommer war ein Freund des Angeklagten gestorben, er war laut der Anklage der Beifahrer. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Die Verhandlung wurde aufgrund unvollständiger Beweisaufnahmen vertagt.
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Der Verteidiger des Angeklagten, Michael Pölzl, erklärte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass die Ermittlungen zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen seien, wer das Unfallfahrzeug gelenkt hatte. Da sein Mandant bei dem Unfall selbst schwer verletzt und in künstlichen Tiefschlaf versetzt worden war, hätte er eine retrograde Amnesie und könne sich an den Unfallhergang nicht erinnern.
Angeklagter war bereits in der Vergangenheit betrunken gefahren
In der Einvernahme verwies Richter Christian Liebhauser-Karl auf eine Vorstrafe des Angeklagten. Der Landwirt sei bereits im Jahr 2018 strafrechtlich wegen eines Unfalls verurteilt worden, bei dem er betrunken war, damals seien es 2,24 Promille gewesen. Zusätzlich gäbe es eine Verwaltungsübertretung wegen Alkohols am Steuer aus dem Jahr 2021.
"Es wurde also bereits zwei Mal dokumentiert, dass Sie alkoholisiert Auto fahren. Warum soll ich jetzt glauben, dass Sie zu besagtem Zeitpunkt nicht alkoholisiert gefahren sind?", wollte Liebhauser-Karl vom Angeklagten wissen. Seine Antwort: "Ich war nicht alkoholisiert." Der Richter entgegnete, dass bei der Blutauswertung nach dem Unfall ein Wert von 2,7 Promille festgestellt wurde. Daraufhin meinte der 45-Jährige, er habe keine Erinnerung mehr ob und warum er an dem Tag Alkohol getrunken hätte.
Weitere Einvernahmen
Bei der weiteren Befragung versuchte der Angeklagte zu erklären, dass es in der Vergangenheit mehrere Gelegenheiten gegeben hätte, bei denen andere Personen mit seinem Fahrzeug gefahren seien. Dies bestätigte ein 22-jähriger Nachbar, der als Zeuge geladen war. Auch Eintragungen in einem Fahrtenbuch würden das zumindest in zwei Fällen belegen. Die Witwe des Verstorbenen sagte hingegen aus, sie könne sich nicht vorstellen, dass ihr Mann mit einem anderen Fahrzeug fahren würde.
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Als weiterer Zeuge sagte der im Unfall ermittelnde Polizeiinspektor aus. Dabei konnten einige Fragen des Richters aber nicht beantwortet werden, weshalb Liebhauser-Karl die Verhandlung vertagte und weitere Einvernahmen zur Beweisaufnahme verlangte.