Tödliche Messerattacke auf Frau in Tirol: Lebenslang für Angeklagten
Ein 60-jähriger Mann ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus. Dem Mann wurde vorgeworfen, im November 2021 im Zuge eines Streits mit seiner 50-jährigen Frau in der gemeinsamen Wohnung in Innsbruck zu einem Küchenmesser gegriffen und diese unter anderem mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte, ein Kosovare, hatte die Tat bei seiner Einvernahme gestanden und dieses Geständnis vor Gericht wiederholt. Richterin Helga Moser erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass sich die besondere Brutalität der Tat - der Mann stach 16 Mal zu - erschwerend auf das Strafausmaß ausgewirkt habe. Als mildernd sei die Unbescholtenheit des Angeklagten sowie sein sofortiges Geständnis nach der Tat ausgelegt worden. Das Opfer wies laut Obduktionsbericht Stichverletzungen im Rücken sowie Abwehrverletzungen an den Armen auf.
Der Streit zwischen den beiden Eheleuten sei entflammt, als ihn seine Frau in der Früh zum Essen einer Suppe zwingen wollte, hatte der Angeklagte vor Gericht erklärt. Zudem habe die Ehefrau, eine Albanerin, etwa schlecht über seine Tochter aus seiner früheren Ehe gesprochen, so der 60-jährige Kosovare. Er habe schließlich "die Kontrolle verloren, ein Messer in der Küche geholt und dann zugestochen". Für den Kontrollverlust könne zudem seine Depression mitverantwortlich sein, meinte er. Er habe außerdem den Eindruck gehabt, dass seine Frau seine Situation nicht wirklich verstanden habe. "Sie hat sich nicht so um mich gekümmert, wie ich mich bei ihrer schließlich überstandenen Krebserkrankung gekümmert habe", sagte der Angeklagte: "Meine Frau hat mich beispielsweise nicht zum Psychiater gehen lassen."
Nach der Tat sei er "in der Innsbrucker Altstadt spazieren gegangen und habe eine Packung Zigaretten geraucht". "Danach bin ich zu meinem Nachbarn gegangen, habe gesagt, dass ich meine Frau getötet habe und dass er die Polizei rufen soll", führte der 60-Jährige aus. Damit blieb er bei der Schilderung von seiner Einvernahme im November.
Die Staatsanwältin hatte zuvor davon gesprochen, dass kein Zweifel an einem "vorsätzlichen Mord" bestehe. Der Beschuldigte habe mit "äußerster Brutalität" agiert, verwies die öffentliche Anklägerin auf das 16-malige Zustechen. Der Verteidiger wiederum brachte ins Spiel, dass man es womöglich auch mit "Totschlag" zu tun haben könnte. Es gelte beim geistigen Zustand und bei den Beweggründen des Angeklagten ganz genau hinzusehen.
Zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig
Laut Gutachter Reinhard Haller war der Kosovare zum Tatzeitpunkt jedenfalls zurechnungsfähig. "Natürlich waren Affekte im Spiel, aber nicht so starke, dass er nicht auch anders hätte handeln können", gab der Psychiater zur Protokoll. Die Tathandlung habe außerdem nicht nur Sekunden, sondern wohl rund zwei Minuten gedauert, was einen einmaligen, heftigen Affekt ausschließe, so der Sachverständige. Der Angeklagte falle zudem auch nicht in die Kategorie eines "geistig abnormen Rechtsbrechers".
Auch die Zeugen, zwei Polizisten, stützten vor dem Geschworenengericht die Grundzüge des Gutachtens. Der Täter sei vor der Festnahme zwar unruhig gewesen, habe aber gewusst wo er sich befinde und was gerade geschehen sei.
Hilfe für Gewalt-Betroffene gibt es hier:
Frauenhelpline (Mo – So, 0 – 24 Uhr, kostenlos), 0800 / 222 555
Männernotruf: (Mo – So, 0 – 24 Uhr, kostenlos), 0800 / 246 247.