Terrorfinanzierung: Freispruch für Mutter von IS-Verdächtiger
Von Matthias Nagl
Die Geldübergabe erfolgte in der Garage des Salzburger Hauptbahnhofs. Ende Dezember 2017 wandte sich eine Salzburgerin in ihrer Verzweiflung an syrische Schlepper, um ihre Tochter, die sich nach Syrien abgesetzt hatte, zurück nach Österreich zu bringen. Die Tochter soll sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben und wird vom Bundeskriminalamt gesucht.
Einem Mittelsmann übergab die Mutter im Dezember 2017 6000 Euro, damit die Tochter aus Syrien in die Türkei ausreisen kann. Das brachte ihr einen Prozess wegen Terrorismusfinanzierung ein. Am Donnerstag wurde sie am Landesgericht Salzburg freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Behörden waren informiert
Dass ihre Tochter im Gebiet des IS sei, habe sie erst nach der Geldübergabe erfahren. "Dass sie beim IS war, hat sie davor nie erwähnt", sagte die Mutter vor Gericht. Im Juni 2014 habe sich ihre Tochter von einem Tag auf den anderen nach Syrien abgesetzt. Danach habe sie immer wieder Kontakt zu der jungen Frau, die in Syrien zwei Kinder bekommen hat, gehabt.
Regelmäßig schickten sich die beiden WhatsApp-Nachrichten. Der mit einem Syrer verheirateten Tochter schien es dabei in Syrien ihrer Ansicht nach einigermaßen gut zu gehen, berichtete die Mutter: „Sie hat Freundinnen getroffen und ist Shoppen gegangen.“
Die Polizei war von Anfang an im Bilde. Unmittelbar nach dem Verschwinden der Tochter habe die Familie Kontakt zu den Behörden aufgenommen. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz habe sich kurz danach eingeschalten. Im November 2017 habe sich die Lage dann geändert, die Tochter habe um das Geld gebeten, um das Land verlassen zu können. „Es ist nicht mehr sicher hier zu leben“, schrieb sie an ihre Mutter.
Rückkehrersuchen
Die Beamten erfuhren sogar noch vor Übergabe des Geldes von der Mutter von ihrem Plan, einem syrischen Mittelsmann Geld zu übergeben. Diese hätten gesagt, "das ist vielleicht nicht so eine gute Idee, aber sie sehen auch die menschliche Seite", sagte die Frau vor Gericht. Der Versuch scheiterte, das Geld kam zwar bei der Tochter an, eine Ausreise aus Syrien war da aber nicht mehr möglich.
Ihre Tochter befindet sich aktuell im Flüchtlingslager Al-Hol in Nordostsyrien in einem eigenen Bereich für Nicht-Syrer. Wegen Sicherheitsbedenken der kurdischen Autonomiebehörden dürfen sich mutmaßliche IS-Angehörige nicht frei im Camp bewegen. Es gibt ein Rückkehr-Ersuchen der Frau, das aktuell vom Außenministerium geprüft wird.