Chronik/Österreich

Terror bei Swift-Konzert: Anwalt fordert Enthaftung des Hauptverdächtigen

45 Gramm des hoch explosiven Stoffes TATP wurden bei jenem 19-Jährigen in Ternitz gefunden, der einen Anschlag auf eines der Taylor-Swift-Konzerte in Wien geplant haben soll. Das Material wurde noch vor Ort im Garten notvernichtet.

Nun hat Werner Tomanek, Rechtsanwalt des jungen Terrorverdächtigen, auf eigene Faust ein Gutachten erstellen lassen - und das beim renommierten Gutachter Ingo Wieser. Dieser komme laut Tomanek zum Schluss, „dass es auf Basis des sichergestellten Materials nicht möglich war, bei den Konzerten vom 8. bis 10. August ein Sprengstoffattentat durchzuführen“.

Der Anwalt will nun einen Enthaftungsantrag für seinen Mandanten einbringen.

Nach einem Hinweis des US-Geheimdiensts CIA wurden der mutmaßliche IS-Anhänger und ein mutmaßlicher Komplize festgenommen. Der 19-Jährige und der 17-Jährige sitzen wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation in U-Haft. Zuletzt hatte DSN-Direktor Omar Haijawi-Pirchner weitere belastende Indizien gegen den 19-Jährigen bekannt gegeben. Der mutmaßliche IS-Anhänger soll im Internet auch nach einer Möglichkeit gesucht haben, an Waffen - darunter eine AK-47 - zu kommen.

Zudem war er in Besitz eines Blaulichts - mit dem er, montiert an seinen Pkw, anscheinend in die Menschenmenge fahren wollte.

Sein Rechtsvertreter bestreitet allerdings, die dem 19-Jährigen unterstellten Terrorpläne hätten sich „in Ausführungsnähe“ befunden. Tomanek wollte klären lassen, ob die im Zuge einer Hausdurchsuchung beim 19-Jährigen sichergestellten Materialien geeignet waren, einen Sprengkörper anzufertigen und welche Wirkung ein solcher entfaltet hätte.

Anhand des Sicherstellungsprotokolls, des polizeilichen Einsatzberichts und von Aktenteilen kam Wieser zum Schluss, dass die vorgefundene pyrotechnische Zündausrüstung prinzipiell ausreichend war, um einen Sprengkörper auf Basis von Triacetontriperoxid (TATP) zur Umsetzung zu bringen. Die sichergestellten Chemikalien waren wiederum zur Herstellung von TATP grundsätzlich geeignet. Ohne „anreichernde Zwischenschritte“ wären mit der sehr verdünnten schwefeligen Säure, zwölfprozentigem Wasserstoffperoxid und acetonhaltigem Nagellackentferner aber „keine hohen Ausbeuten erwartbar“ gewesen, heißt es in dem vorläufigen Gutachten-Entwurf.

Wieser nimmt unter anderem Bezug auf den Fund von "flüssigem TATP" im Kühlschrank und weist darauf hin, dass TATP ein „weißer Feststoff“ sei und die vorgefundene flüssige Substanz daher entweder eine Lösung von TATP oder ein Reaktionsgemisch zu dessen Herstellung war. In der Flasche hätte sich somit eine TATP-haltige Lösung befunden in entsprechend niedriger Konzentration.

Keine Vernichtung nötig

Die Vernichtung des Beweismittels wäre aus Wiesers Sicht übrigens nicht erforderlich gewesen. Es habe „sicher kein Anlass zu einer Notvernichtung“ bestanden“, hält der Sachverständige fest.

Gestützt auf ein von US-Behörden herausgegebenes Datenblatt heißt es im Gutachten-Entwurf, für eine Rohrbombe würden 2,5 Kilogramm TATP benötigt. Im gegenständlichen Fall hätte die vernichtete TATP-haltige Lösung nach Einschätzung des Privatgutachters allenfalls für die Herstellung von ein bis zwei Sprengkapseln gereicht, wobei deren Präparierung „sicher noch mehrere Tage in Anspruch genommen hätte“.