Stalking und Verleumdungen: Zwei Psychologen vor Gericht
Wegen beharrlicher Verfolgung, Belästigung, Verleumdung und gefährlicher Drohung sowie schwerer Sachbeschädigung haben sich am Montag zwei Psychologen am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Sie sollen den Ex-Mann der weiblichen Angeklagten im Jahr 2019 über Monate denunziert und verfolgt haben. Die 41-jährige Frau bekannte sich nicht schuldig, der 49-jährige Mann gab seine Schuld zu, er wurde verurteilt.
Liebe als Motiv
Der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Mario Petutschnig, erklärte, sein Mandant habe zunächst an die Liebe der Erstangeklagten geglaubt. Aber nun habe er keinen Grund mehr, sie zu decken und schließe sich der Anklage von Staatsanwalt Christian Pirker vollinhaltlich an. Dieser wirft den Angeklagten vor, ihr Opfer mit verschiedenen Anschuldigungen im Internet, durch Briefe an mehrere Haushalte und anonyme Anzeigen denunziert zu haben.
In der Einvernahme durch Richter Oliver Kriz erklärte der 49-Jährige, er sei von der Frau manipuliert worden. Sie habe ihm erzählt, ihr Ex-Mann habe sie in der Ehe misshandelt und die gemeinsame Tochter missbraucht. Und er lasse sie weiterhin nicht in Ruhe, müsse daher „beschäftigt und öffentlich gedemütigt werden“.
Seine Taten würden ihm im Nachhinein „irrsinnig leid“ tun. Diese seien aber mit der 41-Jährigen abgesprochen gewesen, sagte der Angeklagte. Sie habe ihn gedrängt, weiterzumachen.
So habe er im Internet verschiedene Dinge für den Ex-Mann bestellt, ihn anonym wegen Kinderpornographie oder sexueller Belästigung angezeigt, gefälschte Fotos ins Internet bestellt oder ihm ein Nagelbrett unter die Autoreifen gelegt, schilderte er wortreich. „Es ist ein Wahnsinn, was wir alles gemacht haben“, sagte der Angeklagte. Er sei der Polizei dankbar, dass sie das abgestellt habe, allein wäre er da gar nicht mehr herausgekommen.
Er sei damals „psychisch total daneben und total verliebt“ in die Frau gewesen. Darüber hinaus habe er in Summe mehr als 50.000 Euro für sie ausgegeben und habe sie zivilrechtlich geklagt.
Die Angeklagte, Sozialpädagogin und Psychologin, bestritt alles, was der 49-Jährige ausgesagt hatte. Sie habe ihm keinerlei Aufträge erteilt. Sie habe ihm einfach alles erzählt, was sie belastet habe, auch in der Hoffnung, von dem Psychologen-Kollegen fachliche Hilfe zu erhalten. Wenn sie auch nur die leiseste Ahnung von dessen Handlungen gehabt hätte, hätte sie sofort reagiert, schon aus Rücksicht auf ihre Kinder, erzählte sie weinend. Sie habe durch diese Aktionen ihre Kinder verloren, die sie gemeinsam mit ihrem Ex-Mann hat.
„Wenn ich dich besitzen will, muss ich deine Feinde auslöschen“
Den 49-Jährigen habe sie am Arbeitsplatz kennengelernt. Er sei sehr nett gewesen, habe sie unterstützt und auf Urlaube eingeladen. Diese Einladungen habe sie angenommen, weil sie die Welt habe sehen wollen und die finanziellen Ressourcen dafür nicht hatte. Der 49-Jährige habe immer wieder versucht, eine Beziehung zu ihr aufzubauen, was sie abgelehnt habe. Daraufhin soll er zu ihr gesagt haben: „Wenn ich dich besitzen will, muss ich deine Feinde auslöschen.“
Vor Richter Kriz sagte auch der 48-jährige Ex-Mann der Angeklagten aus. Er habe wegen der Vorfälle eine Psychotherapie gebraucht. „Als die unzähligen Pakete per Nachnahme gekommen sind, habe ich das noch belächelt und gedacht, das hört irgendwann auf. Aber das Schlimmste war, wie ich Benachrichtigungen über die Bestellung von Särgen und einen Familiengrabstein bekommen habe“, erzählte der Mann, der während der Befragung mit den Tränen kämpfte.
„Reinster Psychoterror“
In seiner Heimatgemeinde seien Schmierereien mit schlimmsten Vorwürfen zu sehen gewesen, vor der Volksschule seiner Tochter seien „Steckbriefe“ mit seinem Foto gehangen. Zwei Mal sei er beim Einkaufen angespuckt und als 'Kindesmisshandler' beschimpft worden, schlussendlich brachen dem Selbstständigen auch noch die Aufträge weg, den wirtschaftlichen Schaden bezifferte er mit weit über 80.000 Euro.
Und auch seine neue Beziehung ging in die Brüche: „Es war der reinste Psychoterror“, sagte die Ex-Freundin des 48-Jährigen vor Gericht. Auch sie war bei ihrem Arbeitgeber verleumdet worden.
Staatsanwalt Pirker sagte, er habe zwar öfter Fälle von beharrlicher Verfolgung: „Aber ich habe noch nie einen Fall mit solcher Vehemenz gehabt.“ Richter Kriz verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und 15 Monaten bedingter Haft.
Dem Angeklagten seien sein Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit zugutegekommen. Allerdings hätten sich die Taten über einen Zeitraum von gut einem halben Jahr erstreckt.Der 49-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen die Frau wird fortgesetzt, am nächsten Verhandlungstag sollen weitere Zeugen einvernommen werden.