Chronik/Österreich

Scharfe Kritik des Rechnungshofes an den Stadtwerken Klagenfurt

Der Rechnungshof ist eine Institution die in ihren Berichten hinsichtlich Formulierungen nicht gerade für dramatische Steigerungsformen bekannt ist. Wenn also besagte Institution auf Wortbildungen wie "äußerst kritisch" zurückgreift, muss einiges im Argen liegen.


In seinem Bericht geht der Rechnungshof mit den Stadtwerken hart ins Gericht. Kritisiert werden unter anderem der Bau des neuen Hallenbades, die Kündigung eines Vertrages mit einer Anwältin, die den Stadtwerken unterm Strich 840.000 Euro kostete und die Bestellung von Vorständen 2016 ohne Ausschreibung, welche laut Einschätzung des Rechnungshofes über " keine maßgeblichen Erfahrungen" im Energiegeschäft verfügen - sprich wenig Ahnung vom Kerngeschäft der Klagenfurter Stadtwerke haben.

Kritisch beäugt wird auch die Bürgermeisterin von Klagenfurt, Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ). Diese sei laut Bericht bei der Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und Konzernabschluss als Eigentümervertreterin nicht den Ergebnissen des Ausschreibungsverfahrens gefolgt. Ebenfalls wurden die Empfehlungen des Aufsichtsrates in den Wind geschlagen. So hätte man nicht den vorgeschlagenen Konzernprüfer genommen, zum Zug kam ein anderer.

Die Präsidentin des Rechnungshofes Österreich startete im Sommer 2017 die Kampagne zur Bürgerbeteiligung „Zeigen Sie auf", bei der Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt werden und in die Prüfungsplanung einfließen. Die Prüfung der Stadtwerke Klagenfurt beruht auf der Anregung eines Bürgers, die Planung des Hallenbads in Klagenfurt und die damit verbundenen hohen Kosten zu überprüfen.

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Der Bericht:

Hallenbad für Stadtwerke nicht leistbar

Die mittelfristige Finanzplanung der Stadtwerke Klagenfurt zeigt einen negativen Trend und sieht eine Erhöhung des Schuldenstands 2017 bis 2021 um knapp 37 Millionen Euro auf 62,20 Millionen Euro vor. Die hohen Kosten von bis zu 44 Millionen Euro für den geplanten Neubau des Hallenbads sind hier noch unberücksichtigt. Die Empfehlung des Rechnungshofes Österreich lautet daher: Anstehende Investitionen im Einklang mit der Finanzkraft des Konzerns zu tätigen.

Fragwürdige Einräumung eines Exklusivrechts

Äußerst kritisch sieht der Rechnungshof Österreich das Exklusivrecht, das einer Rechtsanwältin zur Eintreibung offener Forderungen gewährt wurde. 2008 schlossen die Stadtwerke mit der Anwältin einen Exklusivvertrag auf unbestimmte Zeit. Zuvor bestand bereits seit Jahrzehnten eine mündliche Vereinbarung mit der Rechtsanwältin, aber auch mit ihrem Vater. 2017 sprachen die Stadtwerke eine außerordentliche Kündigung des Vertrags aus. Grund dafür waren Differenzen bei den Honoraren. Dies führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung und in weiterer Folge zu einem Vergleich. Die Stadtwerke mussten der Anwältin 840.000 Euro bezahlen.

Der Rechnungshof Österreich empfiehlt, Vertragspartnern keine Exklusivrechte zu gewähren. (Laut Insider-Informationen soll dieser Fall selbst für den Rechnungshof ein Novum gewesen sein)

Bestellung ohne Ausschreibung

Im Mai 2016 bestellte der Aufsichtsrat – ohne Ausschreibung – ein Vorstandsmitglied mit einem Drei–Jahres–Vertrag ab Juli 2016. Das neue Vorstandsmitglied sowie ein weiterer Vorstand, der im April 2016 bestellt wurde, verfügten über keine maßgeblichen beruflichen Erfahrungen im Energiebereich, dem Kerngeschäft der Stadtwerke Klagenfurt. Als zentrale Empfehlung sieht der Rechnungshof Österreich eine öffentliche Ausschreibung von Vorstandsposten für Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Bei der Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres– und Konzernabschluss 2015 folgte die Eigentümervertreterin, die Bürgermeisterin von Klagenfurt, nicht den Ergebnissen des Ausschreibungsverfahrens. Auch dem Vorschlag des Aufsichtsrats kam sie nicht nach und berief die im Ausschreibungsverfahren letztgereihte Gesellschaft zum Abschlussprüfer. In den Jahren 2016 bis 2018 schrieben die Stadtwerke die Abschlussprüfung nicht aus. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt mittels Auswahlverfahren den bestgeeigneten Anbieter mit der Abschlussprüfung zu betrauen.

Reaktionen:

Von Seiten des Unternehmens hieß es, dass man zu einer Stellungnahme bereit ist, diese aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.  Gemeinderat Klaus-Jürgen-Jandl (TK) fordert eine "lückenlose und transparente Sonderprüfung der STW durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer." Jandl hatte diese Forderung bereits in der Gemeinderatssitzung vom September eingebracht.

Auch von der FPÖ hagelt es Kritik. Der ehemalige Bürgermeister und nunmehrige Stadtrat Christian Scheider wies darauf hin, dass sich die Stadtwerke bis 2017 positiv entwickelt hätten und er ein "ein ordentlich bestelltes Haus übergeben" hatte. Vizebürgermeister Germ warf der Bürgermeisterin Wortbruch hinsichtlich der Errichtung des neuen Hallenbades vor. Beide fordern den Rücktritt der Bürgermeisterin als Vorsitzende aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke. Landesparteiobmann Gernot Darmann geht gar eine Schritt weiter und fordert die Bürgermeisterin generell zum Rücktritt auf.

In einer Aussendung bezeichnete Bürgermeisterin Mathiaschitz (SPÖ) die Kritik des Rechnungshof als "überholt". Die Empfehlungen sind aus Sicht der Bürgermeisterin bereits zum Großteil abgearbeitet. Für Mathiaschitz wurde auch 2015 der "Bestbieter" für die Jahresabschlussprüfung gewählt, da dieser zum "Preis des Billigstbieters tätig wurde" und über ein ausgezeichnetes Renommee verfügt. Das sei laut Mathiaschitz auch durch ein externes Gutachten untermauert.

Ebenfalls zu Wort meldete sich Stadtwerkevorstand Erwin Smole. Im Gespräch mit dem KURIER sprach Smole davon, dass bereits viele der Rechnungshofvorschläge umgesetzt wurden. Weiters bestätigte er die Richtigkeit der Kritikpunkte des Rechnungshofes, meinte aber, dass der "eingeleitete Reformprozess" die finanzielle Lage der Stadtwerke deutlich verbessert hätte und die Stadtwerke ihren Teil zum Neubau des Hallenbades leisten werden können.