Salzburgerin soll ihr Kind gefährlich bedroht haben: Bewährungsstrafe
Eine 41-jährige Mutter von drei Kindern, die wegen Misshandlung ihrer Tochter angeklagt war, ist am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Nötigung und gefährlicher Drohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Die Angeklagte bestritt den Vorwurf, das mittlerweile 19-jährige Mädchen im Zeitraum 2008 bis Juni 2021 geschlagen zu haben. Sie gestand aber Drohungen ein. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der mitangeklagte Ehemann wurde im Zweifel freigesprochen. Die Eltern des Mädchens leben in Scheidung. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, die Tochter ab ihrem sechsten Lebensjahr gezwickt, an den Haaren gerissen und mit der flachen Hand und der Faust geschlagen zu haben. Sie sollen ihr auch Fußtritte in den Bauch und gegen die Beine verpasst haben. Zudem hätten sie das Opfer mit dem Tod und dem Herausschneiden der Zunge bedroht.
Überlastung wegen Scheidung
Das bisher unbescholtene Ehepaar aus dem Tennengau soll sich im Zuge ihres „Rosenkrieges“ auch immer wieder gegenseitig bedroht haben. Die Frau gestand heute einige Drohungen gegenüber der Tochter und ein „Zwicken“ ein. Sie sei auch wegen des belastenden Scheidungsverfahrens überfordert gewesen, erklärte sie dem vorsitzenden Richter des Schöffensenates. „Sie nimmt psychotherapeutische Hilfe in Anspruch“, sagte Verteidiger Kurt Jelinek.
Vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung länger als ein Jahr wurde die Frau freigesprochen. Der Strafrahmen reicht bei diesem Delikt von fünf bis zu 15 Jahren Haft. Dem Urteil zufolge hat sie die Tochter genötigt und bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen. Das ist laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe zu bestrafen.