Chronik/Österreich

Salzburger Registrierungspflicht für Airbnb-Vermieter startet

Es hat dann doch etwas länger gedauert. Und es sind Dinge passiert, mit denen niemand gerechnet hat. Ende 2018 haben Land und Stadt Salzburg eine Registrierungspflicht für Vermieter auf Online-Plattformen angekündigt. Kommende Woche, mit Anfang September, tritt sie nun in Kraft.

Bei der Vorstellung der Pläne war von Corona noch keine Rede, inzwischen würde sich die Stadt wohl über die eine oder andere zusätzliche Nächtigung freuen. Doch das Vermieten über Plattformen wie Airbnb wird ab kommender Woche aufwendiger.

Hauptwohnsitz erforderlich

Wer seine Wohnung oder auch nur ein Zimmer über Airbnb vermieten will, braucht von der Gemeinde eine Registrierungsnummer. Die gibt es nicht ohne Weiteres. Wer an der jeweiligen Adresse keinen Hauptwohnsitz vorweisen kann, darf auch nicht vermieten, wenn keine Konzession zur Zimmervermietung vorliegt.

Laut dem Online-Konzern sind die Vermieter gut auf die Umstellung vorbereitet. „Wir haben alle Salzburger Gastgeber über die neuen Regeln informiert und ein Feld geschaffen, in dem sie ihre Registrierungsnummer angeben können“, sagt eine Airbnb-Sprecherin. Auf seiner Homepage weist das Unternehmen die Vermieter allerdings darauf hin, selbst für die Einhaltung aller Verpflichtungen verantwortlich zu sein.

Mehr Wohnraum erhofft

Das Land erhofft sich vom Gesetz unter anderem eine Entlastung des Wohnungsmarkts. „Wir beenden damit den Wohnraumentzug durch unerlaubte touristische Vermietung auf Online-Plattformen“, sagte Landeshauptmann Wilfried Haslauer vor Beschluss des Gesetzes.

Tatsächlich dürfte es schon jetzt einen Einfluss auf den Wohnungsmarkt geben, allerdings nicht wegen des Gesetzes. Mehrere bisher online vermietete Wohnungen landeten aufgrund des Corona-Einbruchs im Tourismus auf dem regulären Wohnungsmarkt, bestätigen Immobilienbüros.