Chronik/Österreich

„Rufmord“-Zitat: Klagenfurts Bürgermeister klagt Ex-Vize

Wer sich jemals mit Lokalpolitik beschäftigt hat, weiß, dass es hier durchaus deftig zugehen kann. In der Hitze des Gefechts wird die feine Klinge gegen den Holzhammer getauscht. Unflätigkeiten und Unhöflichkeiten dem politischen Mitbewerb gegenüber sind keine Seltenheit.

In Klagenfurt hängt der Haussegen schon länger schief. Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) und der mittlerweile Ex-Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ) schenkten sich wenig. „Das Verhältnis war stark unterkühlt“, beschreibt Liesnig, der das Amt im Juli 2023 zurücklegte. Das Team Kärnten habe ihn als Lügenbaron, Blockierer und Nestbeschmutzer hingestellt.

Doch wegen übler Nachrede muss sich vergangene Woche Liesnig im Landesgericht für Strafsachen in Wien verantworten. Denn in einem Artikel der Kronen Zeitung wurde dieser damit zitiert, dass der Bürgermeister Rufmord an ihm begehe. Das wollte sich der Stadtchef nicht gefallen lassen und klagte.

„Das Zitat ist so nie gefallen, beteuert Liesnig. Vielmehr habe er dem Redakteur über die Attacken des Teams Kärnten berichtet und dass er diese als Versuch eines Rufmordes empfinde. „Das war sicher nicht explizit auf den Bürgermeister bezogen.“ 

Der Inhalt des Gesprächs sei in der Zeitung überspitzt dargestellt worden. Der Redakteur wollte die Reise zum Gericht nach Wien (weil sich hier der Redaktionssitz der Zeitung befindet, Anm.) nicht antreten. Er verwies schon im Vorfeld auf das Redaktionsgeheimnis.

"Er hat mir das Zitat bestätigt"

Der Anwalt des Bürgermeisters allerdings hatte ihn telefonisch erreicht. „Er hat mir das Zitat so bestätigt“, erklärt der Jurist.

Kurz schwebt ein außergerichtlicher Vergleich über der Verhandlung. Doch schließlich scheitert es daran, wer die Kosten des Verfahrens übernimmt.

„In der Politik ist man es gewohnt, dass es zu heftigen Auseinandersetzungen kommt. Das müssen Politiker aushalten“, sagt Anwalt Michael Pilz, der Liesnig vertritt. „Dass sich in Klagenfurt fast verfeindete Fraktionen nichts schenken, ist klar. Das Team Kärnten ist ja auch nicht zimperlich bei seiner Wortwahl.“ Das Wort Rufmord sei nicht geeignet, den Ruf des Bürgermeisters zu schädigen, meint er.

Richter Gerald Wagner muss also entscheiden. Und er fällt einen Freispruch. „Dass die Boulevardpresse Aussagen überspitzt zusammenfasst, kann schon sein“, meint er. Die Gegenseite meldet Nichtigkeit und Berufung an.

Das letzte Treffen vor Gericht ist es aber ohnehin nicht. Scheider hat auch zivilrechtlich geklagt.