Chronik/Österreich

Rechtes Ustascha-Gedenken darf nie mehr stattfinden

Bis zu 35.000 Menschen nahmen pro Jahr an jener umstrittenen Feier teil, die Rechtsextreme aus ganz Europa ins Kärntner Bleiburg zog: Das Gedenken an faschistische Ustascha-Milizen, die an der Seite der Nazis gekämpft hatten.

Da Zehntausende nach Kriegsende an das kommunistische Jugoslawien ausgeliefert und hingerichtet wurden, kam es ab 1951 am Loibacher Feld zu einem Totengedenken: Der Marsch der rechten Kämpfer führte 1945 nämlich durch Bleiburg, daran erinnern auch Gedenksteine.

Seit Juli 2020 beriet eine Expertenkommission im Innenministerium, wie mit diesem Aufmarsch umzugehen sei. Heute, Mittwoch, kommt ihr Bericht in den Ministerrat, er ist eindeutig: „Die Versammlung in Bleiburg ist in Hinkunft zu untersagen.“ Sie widerspräche dem Staatsvertrag aus dem Jahr 1955.

„Gerade der Artikel 9 zielt ausdrücklich darauf ab, nationalsozialistische Wiederbetätigung und jede Form des Faschismus zu unterbinden“, begründet Olga Voglauer, Nationalratsabgeordnete der Grünen. „Nun ist der rechtliche Rahmen geklärt. Als Grüne begrüßen wir das sehr, dass die Feier in Bleiburg nicht mit einem Opfergedenken zu vergleichen ist.“ 2020 und 2021 fiel es wegen der Pandemie aus.

Kein kirchlicher Segen

2019 wurde es von der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land offiziell genehmigt. Die Behörde berief sich darauf, wegen des geltenden Versammlungsgesetzes nicht anders handeln zu können. Erstmals überhaupt musste sie entscheiden: 2019 entzog die Diözese Gurk ihren Segen, also die Abhaltung einer Bischofsmesse. Damit verlor das Gedenken den Status als religiöse Veranstaltung. Deshalb musste die Feier 2019 nicht nur gemeldet, sondern bewilligt werden. Rund 150.000 Euro kostete 2019 allein der Polizeieinsatz.

Der Expertenbericht greift aber noch zwei weitere brisante Punkte auf: Die auf Gedenksteinen in Bleiburg angebrachten Inschriften und Embleme fallen unter das Abzeichengesetz, das Ustascha-Insignien seit 2019 wie Nazi-Zeichen untersagt. „An der Entfernung der Inschriften und letztlich der Gedenksteine führt daher letztlich kein Weg vorbei“, so die Kommission. Außerdem soll der Katalog der verbotenen Ustascha-Symbole erweitert werden: Nicht nur historische Embleme oder Fahnen sollen untersagt werden, sondern auch zeitgenössische Versionen, die sich „positiv auf den Ustascha-Faschismus beziehen“.