Posse um Paare, die trotz Corona zusammenlebten: Verfahren eingestellt
Von Anja Kröll
Der Fall hatte kurz vor Weihnachten im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt: Mehr als ein Dutzend Corona-Infizierte aus dem Bezirk Hermagor sollten jeweils 300 Euro Strafe zahlen, weil sie trotz Infektion mit ihren Partnern weiterhin im gemeinsamen Haushalt gelebt hatten. Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot nach Ansicht der Behörden. Beide Partner waren per Hauptsitz an der Adresse gemeldet. Die Alternative für die 300 Euro Strafe? Sechs Tage Haft. Mehrere Medien berichteten über den wiehernden Amtsschimmel in Kärnten.
Die Bezirkshauptmannschaft in Hermagor hatte damals in einem Schreiben die nicht infizierten Partner aufgefordert, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Mitten in der Lockdownzeit. Also zu einem Zeitpunkt, wo kein Hotel offen hatte und man wegen der geltenden Ausgangssperre (ab 20 Uhr) auch nicht leicht bei Verwandten, oder Freunden unterkommen konnte.
Beweis für Abstand
Doch es ging noch weiter: Im März folgte die Aufforderung der Behörde, dass ein Mann selbst beweisen müsse, dass er seiner Lebenspartnerin nicht zu nahe gekommen sei. Also dass er im gemeinsamen Haushalt „keinen direkten Kontakt gehabt“ hatte.
Die gute Nachricht nach all den Irren und Wirren für die Betroffenen? Nun wurde das Verfahren eingestellt. Das bestätigt der Wiener Jurist Ulrich Salburg, der vier Betroffene vertreten und sechs weitere beraten hatte, dem KURIER. Eine Begründung wurde nicht angeführt. Salburg: „Damit kehrt wieder Frieden im Gailtal ein.“