Österreichweite Polizeirazzien gegen Rechtsextremisten
Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften sind am Donnerstag in einer konzertierten Aktion in sechs Bundesländern erneut gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus vorgegangen. Es sei gegen dreizehn Zielpersonen wegen Straftaten der Verhetzung und nach dem NS-Verbotsgesetz eingeschritten worden, hieß es in einer Pressemitteilung. Europaweit sei unter Koordination von Europol gleichzeitig in elf weiteren Ländern gegen "Hate Crime"-Delikte vorgegangen worden.
Bei den Beschuldigten - je vier aus Wien und Niederösterreich, zwei aus Vorarlberg und je eine Person aus dem Burgenland, Salzburg und Oberösterreich - wurden bei zwölf Hausdurchsuchungen und einer freiwilligen Nachschau Mobiltelefone, Datenträger und Gegenstände sichergestellt, die mit den vorgeworfenen Straftaten in Verbindung stehen, sowie bei zwei Beschuldigten NS-Devotionalien, so das Innenministerium. Zwei der zwölf Personen seien legale Waffenbesitzer, gegen eine weitere Person bestand bereits zum Umsetzungszeitpunkt ein behördliches Waffenverbot.
Drei Personen haben den Angaben zufolge Kontakte in die organisierte rechtsextremistische Szene bzw. seien den Verfassungsschutzbehörden einschlägig bekannt. Im Zuge der Amtshandlungen wurden von den einschreitenden Beamten drei vorläufige Waffenverbote verhängt. Es wurden verbotene Waffen sichergestellt (ein Totschläger, zwei Schlagringe) und ein waffenrechtliches Dokument abgenommen.
Zwölf Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Sinne des Verbotsgesetzes wiederbetätigt oder den Holocaust verharmlost zu haben, in einem Fall war der Verdacht der Verhetzung Grund des Einschreitens. Die Tatorte der Straftaten waren laut Innenministerium allesamt im virtuellen Raum, darunter WhatsApp, Facebook und Telegram. Die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone und Datenträger sowie von Schriftstücken und Propagandamaterial werde noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
"Das entschlossene Vorgehen gegen jede Form von Rechtsextremismus ist nicht nur Teil unserer historischen Verantwortung, sondern vor allem zentraler Ermittlungsauftrag der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und der Landesämter", betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) anlässlich des Einsatzes. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen habe zu einer Veränderung an den radikalen Rändern der Gesellschaft geführt. Justizministerin Alma Zadic sprach von einem "wirksamen Schlag gegen das rechtsextreme Milieu in Österreich".
Mehr als 70 Beamte im Einsatz
Insgesamt waren 73 Bedienstete am Einsatz beteiligt. Neben Kräften der DSN und der LVT Burgenland, Niederösterreich, Wien, Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg kamen Bedienstete der Landespolizeidirektionen zum Einsatz. Die Anordnung der Maßnahmen erfolgte durch die Staatsanwaltschaften in den betroffenen Bundesländern.
Doch was sind strafbare Hate Crime-Delikte? Diese Delikte können beispielsweise durch verbale oder schriftliche Beleidigungen, antisemitische, rassistische, homophobe, sexistische oder menschenfeindliche Äußerungen, durch Drohungen oder Nötigungen begangen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Straftaten im virtuellen oder realen Leben stattfinden. In beiden Fällen sind die Taten im selben Ausmaß strafbar.
Hass-Delikte können sowohl bei Polizeidienststellen oder den Staatsanwaltschaften angezeigt werden. In der DSN ist zudem ist die Meldestelle „NS-Wiederbetätigung“ eingerichtet, bei der unter der E-Mail-Adresse ns-meldestelle@dsn.gv.at Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten angezeigt werden können.