Mehr als 8.000 Menschen klagen mit Greenpeace für Klimaschutz
Die Meldungslage ist dieser Tage einmal mehr eindeutig. Temperaturrekord um Temperaturrekord wird vermeldet, in den Alpen fliegen Skigebiete tonnenweise Schnee ein, in der Antarktis und in Grönland schmelzen die gigantischen Eispanzer ab. Kurz gesagt: Die Klimakrise verschärft sich in atemberaubendem Tempo.
Einen relevanten Teil der schädlichen Emissionen, die die Klimakrise befeuern, steuert der globale Flugverkehr bei. Vier bis fünf Prozent der Erderwärmung sind laut Wissenschaftlern direkt auf die Jets zurückzuführen.
Zwar gibt es auf absehbare Zeit keine Alternative zu Langstreckenflügen, außer Zuhause zu bleiben. Nicht so jedoch auf der Kurz- und Mittelstrecke: Hier können und sollen künftig Züge eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es zwei Dinge: bessere Verbindungen - und billigere Zugtickets.
Ungleichbehandlung
Für Letzteres muss jedoch erst einmal die finanzielle Ungleichbehandlung von Zug- und Flugreisen beendet werden, argumentiert Greenpeace - und reichte darum am Donnerstag im Namen von mehr als 8.000 Bürgern Österreichs erste "Klimaklage" - formaljuristisch eine Bündelung von Individualanträgen - beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Konkret beantragen die Umweltschützer, zwei gesetzliche Bevorzugungen des Flugverkehrs zu streichen bzw. zu überarbeiten: die Steuerbefreiung auf den Flugtreibstoff Kerosin sowie die Umsatzsteuerbefreiung auf internationale Flüge. Beide Regelungen tragen laut Greenpeace dazu bei, dass Fliegen billiger als Zugfahren ist, da für den Bahnverkehr sowohl die internationale Umsatzsteuer als auch Steuern auf den Bahnstrom anfallen.
Das widerspreche jedoch der Pflicht des Staates, die Grundrechte vor Bedrohungen und Schäden zu schützen, so die Argumentation. Für Rechtsanwältin Michaela Krömer, die die 154 Seiten starke Klage einbrachte, stellt sich in dieser Causa "eine Art Gretchenfrage: Hält die Schutzpflicht des Staates auch angesichts der Klimakrise stand?"
In jedem Fall würden nun "Grundrechte und Klimakrise Hand in Hand in den Gerichtssaal einziehen", sagt Krömer.
Europäische Ebene
Gleichzeitig wurde von Krömer auch ein Antrag auf ein sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren eingebracht. Solche Verfahren ermöglichen es nationalen Gerichten, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen bezüglich der Auslegung und Anwendung des Unionsrechts vorzulegen. Dieses sei hier berührt, so Krömer, denn: "Das Steuerrecht hat auch eine europäische Komponente."
Insgesamt 8.060 Menschen haben sich der Klimaklage angeschlossen, darunter bekannte Namen wie Klimaforscherin Helga Kromp-Kolb, Schauspieler Cornelius Obonya, Bio-Landwirt Gerhard Zoubek, Schauspielerin Chris Lohner, "Fridays for Future"-Aktivistin Veronika Winter oder Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.
"Wir sind sehr stolz und auch sehr zuversichtlich", betonte letzterer beim Fototermin mit der - ausgedruckt mehr als zehn Meter langen - Liste der Unterstützer vor dem Verfassungsgerichtshof. Vorbild sind die Niederlande, wo eine Umweltorganisation im vergangenen Dezember mit einer ähnlichen Klage vor dem Obersten Gerichtshof erfolgreich war und dadurch die Regierung des liberalen Ministerpräsidenten Mark Rutte zu mehr Klimaschutz verpflichten konnte.
“Zeitgemäße Gesetzgebung muss klimafreundlich gestaltet sein. Veraltete Passagen, die keine Rücksicht auf die Klimaschädlichkeit der Verkehrsmittel nehmen, müssen der Vergangenheit angehören”, führt Klimawissenschaftlerin Kromp-Kolb ihre Beweggründe zur Beteiligung an der Klimaklage aus.
Gerhard Zoubek, Chef des "Adamah Biohof" in Niederösterreich, hat vor allem die nachkommenden Generationen im Blick: “Ich habe acht Enkelkinder und möchte von ihnen nie die Frage gestellt bekommen, warum ich nicht gehandelt habe. Wir haben es jetzt in der Hand klimafreundliche Gesetzgebung voranzutreiben”.
Wann die Verfassungsrichter über die Klimaklage entscheiden werden, lässt sich noch nicht sagen. Anwältin Krömer hofft jedoch, dass es bereits bei der Sommersession des VfGH im Juni so weit sein könnte.