Chronik/Österreich

Kellermayr-Prozess: Vier Verhandlungstage im März angesetzt

Es war ein Martyrium, das Lisa-Maria Kellermayr durchmachen musste. Die 36-jährige Ärztin hatte sich öffentlich für Corona-Impfungen ausgesprochen. Daraufhin wurde sie über Wochen und Monate über soziale Medien mit Hass überschüttet. 

Mit so viel Hass, dass sie erst um viel Geld ihre Ordination in Seewalchen am Attersee zu einer Festung ausgebaut hat und nur mehr mit Sicherheitspersonal gearbeitet hat, ehe sie sich am 29. Juli 2022 das Leben nahm.

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Hassbotschaften an die Ärztin nahm eine lange Zeit in Anspruch, Zuständigkeiten wurden hin und her geschoben. Schon lange vor dem Suizid der Ärztin hatte die Staatsanwaltschaft Wels nach Anfeindungen und Morddrohungen im Internet keine Verfahren geführt.

Ein Strafverfahren

Lange nach dem Tod der Ärztin kommt es jetzt zu einem Strafverfahren - zumindest gegen eine Person, die von den Ermittlern ausgeforscht werden konnte. Dem 61-jährigen Deutschen wird das Verbrechen der gefährlichen Drohung zur Last gelegt.

Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133)

Eine Straftat, die üblicherweise in einem im wahrsten Wortsinn kurzen Prozess abgehandelt werden kann. Der Prozess am Straflandesgericht Wels gegen den Mann, der dazu beigetragen haben soll, dass sich die Ärztin das Leben genommen hat, ist für vier Tage angesetzt. Er startet am 5. und 6. März 2025 und wird am 19. und 20. März fortgesetzt. 

Mit E-Mails bedroht

"Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr im Zeitraum Februar 2022 bis Juli 2022 in vier E-Mails sowie in drei per Messenger-Dienst Twitter (nunmehr: "X") übermittelten Nachrichten gefährlich mit einer Verletzung an Freiheit, Ehre bzw. dem Vermögen bedroht zu haben, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen", heißt es im Strafantrag: "Dies geschah, indem er insbesondere ankündigte, sie vor ein noch einzurichtendes 'Volkstribunal' zu stellen und sie 'auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis' zu bringen.

"Mitursächlich für den Suizid"

Die sichergestellten Abschiedsbriefe von Lisa-Maria Kellermayr sowie das forensisch-psychiatrische Gutachten indizieren laut Staatsanwaltschaft Wels, dass die dem Angeklagten zur Last gelegten übermittelten Nachrichten für den Suizid der Ärztin mitursächlich waren.

Weiters habe er laut dem Sachverständigen auch damit rechnen müssen, dass seine Drohungen beim Tatopfer zu psychischen Instabilitäten, Verängstigung und als Folge zum Suizid führen können.

Der in Deutschland bereits einschlägig vorgemerkte Angeklagte bestreitet nicht, die Nachrichten verfasst und an Kellermayr versendet zu haben, stellt aber einen Vorsatz in Abrede. Nach der Aussage des Angeklagten hätte es sich lediglich um ein wechselseitiges verbales Streitgespräch gehandelt.

Die Strafdrohung für das Verbrechen der gefährlichen Drohung beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.