Chronik/Österreich

Fahrerflucht: Neun Tote im letzten Jahr in ganz Österreich

Im vergangenen Jahr kamen insgesamt neun Menschen in ganz Österreich im Zusammenhang mit Fahrerflucht ums Leben. Jeweils drei Verkehrstote gab es in Nieder- und Oberösterreich, je einen in Vorarlberg, Kärnten und Salzburg. 

Laut ÖAMTC ereigneten sich 2020 insgesamt 1.852 Unfälle mit Personenschaden und anschließender Fahrerflucht. Zusätzlich wurden 2.090 Menschen verletzt. Die meisten Fahrerflüchtigen registrierte die Hauptstadt Wien mit 501, gefolgt von der Steiermark (284) und Niederösterreich (282). Am wenigsten Unfälle mit Fahrerflucht gab es im Burgenland mit 31.

"Die Anzahl der Unfälle mit Fahrerflucht dürfte sogar deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik gar nicht erfasst", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Saftige Strafen drohen

Immer wieder flüchten Menschen nach selbst verursachten Unfällen vom Unfallort. Oft aus Überforderung mit der Situation und Angst, aber auch eine fehlende Fahrerlaubnis oder Alkoholeinfluss können Auslöser sein. "Wer nicht unverzüglich Hilfe holt, kann das Leben der Verletzten gefährden", so Seidenberger. 

Das ÖAMTC appelliert, auch bei einem Park- oder Blechschaden den Vorfall unverzüglich der Polizei zu melden: "Einen selbst verursachten Schaden nicht zu melden ist unsozial, ja auch feige." Konsequenzen bei einem nicht gemeldeten Vorfall können teuer werden: Je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen muss man mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Beim Strafbestand des Imstichlassens eines Verletzten droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Nach Unfall Ruhe bewahren

Die Verkehrspsychologin gibt auch Tipps bei Verkehrsunfällen. Wichtig sei  - auch wenn es nicht leichtfällt - ruhig zu bleiben, tief durchzuatmen und als Unfallverursacher auf keinen Fall dem Fluchtinstinkt nachzugeben. Polizei und gegebenenfalls Rettung sollten alarmiert werden, die sogenannte "Blaulichtsteuer" entfällt bei Unfällen mit Personenschaden. Dabei handelt es sich um eine Unfallmeldegebühr in Höhe von 36 Euro, die bezahlt werden muss, wenn etwa die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden gerufen wird, bei dem der Datenaustausch unter den Beteiligten möglich gewesen wäre.

Wenn sich der Unfallgegner nicht ausweisen kann oder es Verständigungsschwierigkeiten gibt, sollte die Exekutive immer geholt werden, auch bei kleinen Sachschäden.