Chronik/Österreich

Erste Zeugen im Mordprozess um seit über 16 Jahre verschwundene Frau

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen ist am Mittwoch der Prozess um die seit Anfang Dezember 2005 vermisste Elisabeth G. fortgesetzt worden, die ihr getrennt lebender Ehemann der Anklageschrift zufolge „auf bisher unbekannte Art getötet“ und an einem unbekannten Ort abgelegt haben soll. Der mittlerweile 65-Jährige bestreitet den ihm vorgeworfenen Mord und will mit dem Verschwinden der Architektin nichts zu tun haben.

Als Zeugen wurden zunächst ein Polizeiermittler und der Vater und die Geschwister der Frau vernommen, die zum Zeitpunkt ihres Verschwindens 31 Jahre alt und Mutter einer zweieinhalbjährigen Tochter war. Ein in der Cold Case-Gruppe des Bundeskriminalamts tätiger Beamter erläuterte dem Schwurgericht, weshalb im September 2020 in der Causa die zuvor bereits zwei Mal eingestellten Ermittlungen wieder aufgenommen wurden: „Der Vermisstenfall schien es wert, diesen Fall zu analysieren.“

Eine Blutspur in der Wohnung des Ehemanns sei seinerzeit „nicht erschöpfend untersucht worden“, zudem habe man die vorhandenen Rufdaten „einer grafischen Analyse unterzogen“. Die gewonnenen Ergebnisse hätten den Tatverdacht erhärtet und zur Festnahme des Mannes geführt, schilderte der Beamte.

DNA-Untersuchung

Die nähere, mit einer technisch zeitgemäßen Methode durchgeführte DNA-Untersuchung einer am Holzboden in der Wohnküche zutage gekommenen Blutspur bestätigte allerdings nur das, was der Angeklagte zuvor dazu schon von sich aus gesagt hatte. Er gab an, seine Frau hätte sich irgendwann verletzt und an der Hand geblutet, er habe sie verbunden, dabei sei Blut zu Boden getropft. Diese Darstellung wurde durch das neu eingeholte DNA-Gutachten nicht widerlegt. Der Expertise zufolge handelte es sich bei dem Fleck mit einem Durchmesser von 12,5 Zentimeter um eine Mischspur mit den biologischen Merkmalen der Vermissten und des Angeklagten.

Zur Rufdaten-Auswertung stellte der Cold Case-Ermittler fest, diese hätte ergeben, dass die 31-Jährige mit ihrem Handy am 6. Dezember 2005 um 16.03 ein Telefonat mit ihrem Vater im Sendebereich der Wohnung des Angeklagten führte. Seit damals fehlt von ihr insofern jede Spur, als ihre Familie von ihr nichts mehr gehört und auch kein sonstiges Lebenszeichen erhalten hat. Das nunmehrige grafische Bewegungsprofil zeige, „dass ihr Handy in den Sendebereich des Angeklagten gekommen ist, diesen nicht mehr verlassen hat, zwischendurch deaktiviert worden ist und dann wieder Aktivitäten gesetzt wurden. Am 9. Dezember wurde es kurz wieder eingeloggt“, berichtete der Kriminalist. Die Anklage geht davon aus, dass die 31-Jährige zu diesem Zeitpunkt bereits tot war und dass ihr Mann ihr Handy in Betrieb genommen hatte, um SMS an sein eigenes Gerät zu schicken und damit vorzugeben, dass sie noch am Leben war. Außerdem habe er mit seinem Gerät zwei ihm unbekannte Nummern in exakt derselben Reihenfolge angerufen, die Elisabeth G. noch nachweislich zu ihren Lebzeiten kontaktiert hatte. Es handelte sich dabei um Nummern der Wiener Kinder- und Jugendhilfe.

"Selbstmord wird befürchtet"

Der Handy-Sendebereich, der die Wohnung des Angeklagten mitumfasste, erstreckte sich allerdings bis zur nahe gelegenen Donau. Und der seinerzeitigen Aussage des Vater zufolge soll die im Jahr 2005 an Depressionen leidende Frau - sie nahm dagegen Tabletten und war auch in Behandlung - just an der Alten Donau einen „Platz“ gefunden gehabt haben, den sie immer wieder aufsuchte, um über ihr Leben nachzudenken. „Der einzige Grund, warum sie nicht ins Wasser gegangen ist, war ihre Tochter“, hatte der Vater unmittelbar nach dem Verschwinden der 31-Jährigen angegeben. Und weiters erklärte er, sie habe „bereits mehrfach Andeutungen in Richtung Selbstmord“ gemacht. In der Abgängigkeitsanzeige, die der Vater am 9. Dezember erstattete, hieß es wörtlich: „Selbstmord wird befürchtet“. Als Ursache hatte der Vater die bevorstehende Scheidung ins Treffen geführt.

„Wir waren überzeugt, dass sie nicht mehr lebt“, stellte dazu der mittlerweile 76-Jährige jetzt als Zeuge im Mordprozess gegen seinen Schwiegersohn fest. Einen Suizid schloss er nun allerdings aus: „Sie hätte ihre Tochter nicht freiwillig verlassen. Das hätte sie ihr nie angetan.“ Als seine Tochter damals über mehrere Tage nicht mehr erreichbar war, „haben wir eigentlich das Schlimmste befürchtet. Dass sie sich was angetan haben könnte, war unser erster Gedanke. Wir haben nicht angenommen, dass etwas Anderes passiert sein könnte“, erinnerte sich der Pensionist ans Jahr 2005.

 

Der Vater und später auch der Bruder der verschwundenen Frau räumten ein, dass diese sich ab Weihnachten 2004 infolge von Beziehungsproblemen verändert hatte. „Sie war sehr unglücklich und wesensverändert“, sagte der Vater. Mit ihrem Ehemann hätte sich ihr Traum von einer heilen Familie nicht verwirklichen lassen: „Ich glaube, dass die Partnerschaft nicht wirklich funktioniert hat.“ Aus der fröhlichen, lebensbejahenden Frau sei „ein Schatten ihrer selbst“ geworden. „Im Sommer 2005 hat sie sich ihre geliebten Haare abschneiden lassen“, gab der Vater bekannt. Zuletzt sei sie nach dem Auszug aus der ehelichen Wohnung zwar „euphorisch“ gewesen und habe sich „auf einen neuen Lebensabschnitt“und ihre neue Wohnung gefreut. Zugleich sei sie „trotzdem verzweifelt“ gewesen, „weil die Beziehung und die Trennung sehr mühsam war“, ergänzte der 76-Jährige.

Gegen Ende seiner Einvernahme sorgte der Vater für Irritationen, indem er eine angebliche Begebenheit erwähnte, die er in mehreren Befragungen niemals erwähnt hatte und die ihm erst vor kurzem wieder ins Gedächtnis gekommen sei. Demzufolge habe seine damals drei Jahre alte Enkeltochter wenige Monate nach dem Verschwinden von Elisabeth G. mit einem Pezi-Bär gespielt und dem Stofftier erzählt, der Papa habe zu Hause „recht geschimpft“, die Mama sei darauf „umgefallen“ und der Papa habe sie „hinausgetragen“. Auf die Frage, weshalb er das erst jetzt aufs Tapet bringe, meinte der 76-Jährige: „Warum das damals bei der Aussage nicht zur Sprache gekommen ist, kann ich nicht sagen.“

Der Vater schloss sich - ebenso wie später der Bruder und die Schwester der verschwundenen Frau - mit einem Trauerschmerzengeld-Anspruch dem Strafverfahren an. Die drei machten jeweils einen Betrag von 40.000 Euro geltend.

Die Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Das Urteil ist für 19. Mai geplant.