Ein wegweisendes Schlagloch: Wer zahlt nach Radsturz?
Von Matthias Nagl
Eine abschüssige Gemeindestraße durch einen Wald, eine Mountainbikerin, Licht-Schattenwechsel, ein Schlagloch, ein Sturz, eine gebrochene Hand. Für eine Salzburgerin endete eine Tour im Juni 2017 sehr schmerzhaft. So schmerzhaft, dass sie nun von der Straßenhalterin, der Gemeinde Abtenau, Schadenersatz verlangt. Doch die Klage vor dem Bezirksgericht Hallein zieht sich. Und sie wirft vor allem die Frage auf, wie penibel große Gemeinden jeden Kilometer ihres Straßennetzes in Schuss halten müssen.
Denn die Widersprüche in dieser Geschichte fangen bereits beim Schlagloch an. Laut Leopold Hirsch, Anwalt der Mountainbikerin, hat es sich dabei um ein großes Schlagloch gehandelt, das noch dazu seit Wochen bekannt gewesen sei. „Eine Landgemeinde mit großer Fläche kann nicht immer und überall Schlaglöcher sanieren. Die Frage ist aber, wie lange war bekannt, dass dieses Schlagloch existiert. Wenn schon Bürger sagen, ‚tut’s was, macht’s was’, aber das Schlagloch ist immer noch da, ist die Frage, ob hier nicht grob fahrlässig gehandelt wurde“, sagt Hirsch.
Abtenaus Bürgermeister Johann Schnitzhofer widerspricht vehement. „Das stimmt auf keinen Fall. Das war kein Schlagloch, sondern ein kleineres Scherloch, vielleicht drei Zentimeter tief.“ Auch Beschwerden habe es keine gegeben. „Das ist eine Zufahrt zu einem Ortsteil, in dem 700 Menschen wohnen. Es hat vor diesem Fall nicht eine Beschwerde zu dieser Straße gegeben“, sagt Schnitzhofer. Das Bezirksgericht wies die Klage in der ersten Instanz ab und folgte der Argumentation der Gemeinde.
Der Berufungssenat am Landesgericht Salzburg hob das Urteil aber auf und verwies es zur weiteren Beweisaufnahme zurück ans Bezirksgericht. Dabei wird die Frage der Größe des Schlaglochs, und wann es bekannt wurde, zentral sein.
Gemeinden unter Druck
Für Abtenau und andere Gemeinden ist aber auch die Frage entscheidend, ob solche Klagen in Zukunft zum Regelfall werden. „Es ist immer tragisch, wenn sich jemand verletzt. Es tut mir auch für diese Frau leid. Aber wenn das in Zukunft wirklich jeder einklagt, dann wird es schon lustig“, sagt Schnitzhofer. „Für große Gemeinden wird es dann schon sehr schwierig. Wir haben weit über 100 Kilometer an Wegen und haben ein System aufgebaut, in dem wir Straßenschäden dokumentieren. Wir hätten auch gar nicht die Mittel, dass wir alle fünf Jahre eine neue Decke machen“, erklärt der Bürgermeister.
Günther Mitterer, Bürgermeister von St. Johann im Pongau und Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, sieht die Klage ebenfalls kritisch: „Es ist tragisch genug, wenn etwas passiert. Ohne den Fall genau zu kennen, ein bisschen Eigenverantwortung müssen auch die Sportler tragen.“ Mitterer stellt den Fall in einen größeren Zusammenhang. Er wolle sich nicht vorstellen, dass Klagen Schule machen. Die Gemeinden seien wegen zusätzlicher Aufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich ohnehin schon unter Druck. „Für die Gemeindestraßen bin ich verantwortlich, das ist klar. Da brauche ich aber auch meine Mittel dafür. Wenn es überall schon zwickt, dann kriege ich da Probleme. Irgendwann stellt sich die Frage, wie wir das schaffen sollen“, sagt Mitterer.
Steigende Unfallzahlen
Denn, dass Mountainbiken boomt, lässt sich auch an den Unfallzahlen ablesen. Allein im Sommer 2018 gab es laut dem Kuratorium für alpine Sicherheit 510 Mountainbike-Verletzte. Das zehnjährige Mittel liegt dagegen bei 359 Verletzten pro Sommer.
Auch in Kärnten landete ein Radlersturz vor Gericht. Dort ist der Fall schwerwiegender. Der Radfahrer ist seit dem Sturz bei einem Radrennen querschnittsgelähmt. Der Chef des Organisationskomitees steht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung vor Gericht. Der Prozess läuft noch.