Die "tote Mutter" im Keller und eine Arbeitslose mit 17 Ferienwohnungen
Ein Innsbrucker, der seine tote Mutter im Keller versteckte, damit Pensions- und Pflegegeld weiter ausgezahlt wird. Eine Bosnierin, die Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezog, obwohl sie 17 Ferienwohnungen und eine Villa in Kroatien vermietete. Oder ein syrischer Staatsangehöriger, der Sozialleistungen bezog, gleichzeitig in seiner Heimat aber ein teures Grundstück hatte und zudem Einkünfte aus drei Jahren Olivenernte.
Es ist wie bei den Verkehrsstrafen: Je mehr kontrolliert wird, desto mehr Strafen werden verhängt. So auch bei den Sozialleistungen. Im Vorjahr wurden 4.344 Anzeigen erstattet. Ein Plus von 13,7 Prozent im Vergleich zum Jahr davor. Der Schaden im Vorjahr belief sich auf 19,3 Millionen Euro.
"Wir müssen unser Sozialsystem für jene schützen, die unsere Hilfe wirklich brauchen", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bei der Präsentation der aktuellen Bilanz. "Es braucht ein soziales Netz für die Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Aber auch Kontrolle zum Schutz vor Betrug - im Interesse der Steuerzahler", ergänzte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Bereits seit Juli 2018 kümmert sich eine eigene Taskforce um Sozialleistungsbetrug - angesiedelt ist sie im Bundeskriminalamt.
Falsche Identität
"Wir haben insgesamt 50 verschiedene Begehungsformen festgestellt", erklärt Gerald Tatzgern vom Bundeskriminalamt. Darunter die Vorspiegelung einer falschen Identität zur Erschleichung der Grundversorgung, Missbrauch von Pensionsleistungen durch die Vortäuschung eines Scheinwohnsitzes oder der widerrechtliche Erhalt der Familienbeihilfe durch gefälschte Geburtsurkunden. Auch verbotene Auslandsaufenthalte bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen fällt darunter. "Unser Spitzenreiter war 320 Tage in einem Jahr im Ausland", sagt Tatzgern.
Eine enge Kooperation gibt es in der Sache mit der Finanzpolizei. Und die beobachtet, dass der Sozialleistungsbetrug immer öfter organisiert und im großen Stil durchgeführt wird. "Etwa bei einer türkischen Supermarkt-Kette in Wien. Dort arbeiteten rund 1.000 Dienstnehmer, aber kein einziger war richtig angemeldet.
Alle waren offiziell nur geringfügig beschäftigt und kassierten Arbeitslosengeld. Das war Teil des Business-Plans", sagt Wilfried Lehner, Chef der Finanzpolizei. Auch bei Reinigungsfirmen und Security-Unternehmen konnten ähnliche Vorgangsweisen beobachtet werden.
Schein und Sein
Im Blick habe man auch verstärkt Lieferdienste und Paketzusteller. "Bei den Arbeitszeitaufzeichnungen und den tatsächlich gearbeiteten Stunden gibt es oft dramatische Abweichungen. Die Arbeitnehmer werden schwarz oder gar nicht bezahlt", weiß Lehner.
Den ertappten Firmen und Personen blühen saftige Geldstrafen - aber auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs. Das zu Unrecht erhaltene Geld wird vom Staat wieder eingefordert. "Die Rückforderungen erweisen sich als recht effektiv", heißt es.