Coronavirus: Firmen müssen vorerst keine Miete zahlen
Zumindest eine Sorge dürften die Geschäftsleute nun los sein, sie müssen während der Schließungen derzeit offenbar keine Miete oder Pacht zahlen, sagt Rechtsanwalt Florian Höllwarth dem KURIER. Dabei bezieht sich der Anwalt auf das ABGB (allgemeine bürgerliche Gesetzbuch).
In diesem ist zu lesen, dass bei "außerordentlichen Zufällen" wie " Feuer, Krieg oder Seuche" keine Miete zu bezahlen ist. "Das betrifft jene Unternehmen, die nun von den Schließungen betroffen sind", erklärt Höllwarth. Dies gelte aber nur, wenn auch ein größerer Personenkreis betroffen ist. Dass dies nun der Fall sei, wird aber kaum jemand bezweifeln.
Ähnlich sieht es auch Anwältin Katharina Braun: "Es ist anzunehmen, dass im Falle einer epidemiebedingten behördlich angeordneten Schließung, wie wir sie gerade erleben, ein derartiger Grund für einen Zinsentfall verwirklicht ist. Für die Dauer der Unbenutzbarkeit des Bestandobjekts ist dann kein Mietzins zu bezahlen. Fakt ist aber auch, dass das Coronavirus eine Menge Rechtsfragen aufwirft, und es diesbezüglich noch an Rechtsprechung fehlt."
Anträge auf Steuererleichterungen
Das Finanzministerium bietet außerdem jenen von den Maßnahmen rund um das Coronavirus betroffenen Unternehmen ein „kombiniertes Formular“ an, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einen Schlag zu beantragen sind. Damit soll die Liquidität der Unternehmen gesichert werden, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Aussendung mit.
Das betreffende Formular sollte an corona@bmf.gv.at geschickt oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Beantragt werden können die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer bis auf Null, der Entfall von Anspruchszinsen für Nachforderung aus Steuerbescheiden, spätere Zahlungen beziehungsweise Ratenzahlungen, der Verzicht oder die Senkung von Säumniszuschlägen.