Auch letztes Verfahren gegen Bischof Schwarz eingestellt
Von Patrick Wammerl
Anzeigen und Vorwürfe gab es reihenweise. Nun sind aber auch die letzten Verdachtsmomente gegen Bischof Alois Schwarz (69) ausgeräumt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das letzte offene Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Körperschaftssteuer gegen den ehemaligen Kärntner und mittlerweile St. Pöltener Diözesanbischof eingestellt. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, „mangels hinreichender Verdachtslage“.
Mit dem Wechsel von Schwarz von Kärnten nach St. Pölten und der damit verbundenen Visitation der Diözese Gurk kam es zu einer Reihe von Anzeigen und Vorwürfen gegen den Bischof.
In keinem Fall ist es aber zu einem Strafverfahren gekommen. Nach dem Untreueverdacht sind nun auch alle Ermittlungen im Zusammenhang mit der vorgeworfenen Steuerhinterziehung eingestellt.
Prominente Namen
Es war, angesichts der prominenten beteiligten Personen, ein spannender Immobilienverkauf, der das Interesse der Staatsanwaltschaft weckte. Und zwar ging es um die Geldflüsse rund um den Verkauf von mehreren Wohnungen an einer Top-Adresse in Pörtschach am Wörthersee im Jahr 2013. Das Bistum Gurk, das Mensalgut des Diözesanbischofs, kaufte im Jahr 2012 die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus direkt am See. Der Kaufpreis betrug 1,38 Millionen Euro. Ein Jahr später wechselten die Immobilien schon wieder den Besitzer.
Käufer war eine Stiftung des prominenten Waffenproduzenten Gaston Glock, die 1,5 Millionen dafür bezahlte. Glock, der selbst am Wörthersee residiert, hatte parallel dazu von einer anderen Stiftung aus dem Imperium eine 600.000-Euro-Spende überwiesen. Und zwar an das Bundesdenkmalamt, das die Renovierung des Stiftes Gurk und die Einrichtung eines neuen Diözesanmuseums betreute.
Selbstanzeige
Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger – ein scharfer Kritiker des Diözesanbischofs – und das Domkapitel hatten im Jahr 2019 nach internen Untersuchungen Selbstanzeige erstattet. Man hätte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem der Verdacht auf Steuerhinterziehung in dem Immobiliengeschäft aufgekommen war. Bestünde ein Zusammenhang zwischen dem Kauf der Wohnungen und der Spende von 600.000 Euro, wären 25 Prozent Steuer fällig gewesen, also 150.000 Euro. Ab der Wertgrenze von 100.000 Euro ist Steuerhinterziehung auch strafrechtlich relevant.
Die WKStA sah dies allerdings nicht so und legte das Verfahren nieder. Schwarz sei von vornherein klar gewesen, „dass an den Vorwürfen nichts dran war. Ich freue mich, dass die Staatsanwaltschaft das jetzt bestätigt hat“, so der Bischof. Da alle Ermittlungen final eingestellt seien, spricht er von einem „offiziellen Schlussstrich“.