Chronik/Österreich

Betrugsverdacht gegen Diakonie ist vom Tisch

Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, ist erleichtert. Denn das zu Jahresbeginn gegen den Diakonie-Flüchtlingsdienst eingeleitete Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingestellt. Der Vorwurf, man habe unrechtmäßig den Kostenersatz für Berufungsverfahren bei Schubhaftbeschwerden einbehalten, erwies sich als haltlos. Der Betrugsverdacht ist damit vom Tisch.

Bei der Diakonie reagierte man damals auf die Vorwürfe mit Unverständnis. Chalupka konnte sich die Anzeige nicht erklären und ging auch bereits im Jänner davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden: „Wir haben auch einen Antrag gestellt auf Einstellung", sagte er damals.

Zur Erklärung: Seit etwa einem Jahr regelt ein Vertrag zwischen Innenministerium und Diakonie die Rechtsberatung für Asylwerber. Wird jemand dem Anschein nach zu Unrecht in Schubhaft gesteckt, legt der Rechtsdienst der Diakonie Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ein. Bekommt er recht, werden dem Asylwerber ein Kostenersatz von rund 700 Euro sowie eine Haftentschädigung von 100 Euro pro Tag zugesprochen.
Bis dato gab es allerdings „eine Rechtsunsicherheit, wem der Kostenersatz zusteht“, erklärt Chalupka – daraus resultierte die Betrugsanzeige, die ein Beamter des Innenministeriums erstattete. Nun ist aber klar: „Der Kostenersatz steht demjenigen zu, der den Aufwand hatte – also dem Rechtsdienst.“ „Die Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Haft gehört aber zur Gänze dem Asylwerber.“

Neue Regelung

Da deren Auszahlung einige Zeit dauern könne und nicht immer gewährleistet sei, dass sich der Flüchtling dann noch in Österreich befindet, gibt es eine neue Regelung: „Wenn wir die Person nicht mehr finden und drei Jahre lang kein Anspruch geltend gemacht wird, geht das Geld an die Republik zurück“, erläutert Chalupka. Gewinne lassen sich mit der Rechtsberatung keine erzielen. Zusätzlich zur Finanzierung durch die öffentliche Hand fließen jährlich mehr als 300.000 Euro an Spenden in das Service. Durch die Betrugsvorwürfe gingen die Spenden zurück.
2012 wurden 1400 Schubhäftlinge beraten, in etwa 300 Fällen brachte die Diakonie Beschwerde ein und in 70 Fällen wurde dieser auch stattgegeben. Zirka ein Viertel der Asylwerber saß also zu Unrecht in Schubhaft. „Das ist zu viel“, meint Chalupka. „Die Rechtsberatung ist ein Lernprozess: Ziel ist, dass niemand mehr unberechtigt in Schubhaft kommt.“