Chronik/Österreich

Arbeitszeit: Bittere Pille für Apotheken

Die EU macht den Apothekern das Leben schwer – konkret die Arbeitszeitrichtlinien. War es bisher durchaus üblich, dass Apotheker nach einer Nachtschicht ganz normal Tagdienste versehen haben, ist das künftig verboten. Das stellt vor allem Betreiber von kleineren Apotheken am Land vor Probleme. Denn ihnen fehlt das Personal, um weiterhin die Dienste wie gewohnt leisten zu können. Aktuell ist das in der nö. Bezirkshauptstadt Hollabrunn mit 11.681 Einwohnern ein Thema.

15 Nächte monatlich

Dort gibt es zwei Apotheken, die sich bei den Nacht- und Wochenenddiensten abwechseln – monatlich bestreiten sie also jeweils 15 Nachtdienste und zwei Wochenenddienste. „Im Österreich-Vergleich ist das sehr viel“, sagt Elisabeth Ort, Sprecherin der Apothekerkammer Österreich. Und mit der EU-Regelung auch nicht mehr machbar.

Eine Lösung wird gesucht. Aktuell läuft eine „Datenerhebung“, wie es die Apothekerkammer nennt. Konkret wird erhoben, wie viele Kunden zu welcher Uhrzeit auf die Dienste der Apotheken angewiesen sind. Nachts sei die Nachfrage am Land aus Erfahrung kaum vorhanden. Eine Rolle spielen bei der Erhebung auch die Ordinationszeiten der angesiedelten Ärzte. Die Öffnungszeiten der Apotheken sollen entsprechend angepasst werden.

„Wir müssen eine neue Turnus-Lösung auf den Weg bringen“, erklärt Peter Gonda, Präsident der nö. Apothekerkammer. Man würde darauf achten, eine „behutsame“ Regelung zu finden. „Noch haben wir bei den Arbeitszeiten eine Übergangsregelung. Aber spätestens Ende 2019 brauchen wir eine Lösung. Dann gibt es bei Übertretungen massive Strafen.“ Wie diese Lösung aussieht, sei noch völlig unklar. Mögliche Szenarien gibt es jedenfalls mehrere.

Im schlimmsten Fall könnte das für die Bevölkerung bedeuten, dass sie bei einem Notfall in der Nacht oder am Wochenende ins Auto steigen und bis zu 15 Kilometer fahren müsste. Laut Gesetzgeber sind 15 Kilometer nämlich zumutbar. Knapp in besagtem Radius unseres Beispiels Hollabrunn befinden sich Apotheken in Ziersdorf und Großweikersdorf.

Eine derartige Regelung ist im Nachbarbezirk Horn bereits Realität. Dort teilen sich zwei Apotheken der Bezirkshauptstadt die Dienste mit Apotheken in Eggenburg und Gars/Kamp auf.

Eine andere Möglichkeit: Es wird eine Ruferreichbarkeit eingerichtet. Das bedeutet, dass der Kunde bis zu 20 Minuten lang warten muss, bis der Apotheker vor Ort ist.

Hollabrunn ist nicht die einzige Region Niederösterreichs, wo die EU-Arbeitszeitrichtlinie für Kopfzerbrechen sorgt. Auch im nördlichen Waldviertel wird an einer „Harmonisierung über die Bezirke hinaus“ gearbeitet.

Keine Lücken

Beim Gemeindebund beobachtet man die Umstrukturierung genau. Die bisher getroffenen neuen Einteilungen seien aber gut gelöst worden. Was Präsident Alfred Riedl wichtig ist: „Auch im ländlichen Raum muss die flächendeckende Versorgung mit pharmazeutischen Produkten an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht gewährleistet sein. Versorgungslücken oder extrem weite Anfahrtszeiten sind nicht hinzunehmen.“

Und auch eine Neustrukturierung der Apotheken-Dienste in Wien wird die Niederösterreicher in den Randbereichen betreffen. „Da werden wir unsere Dienste anpassen“, kündigt Gonda an.

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Immer weniger Hausapotheken

Initiative will Gesetzesänderung für Ein-Arzt-Gemeinden

 Rund 850 Ärzte führen österreichweit eine Hausapotheke, immer wieder sorgen Schließungen für einen Aufschrei der Bevölkerung. Nun regt sich Widerstand.

Zuletzt sorgte die Schließung der Hausapotheke in Schwadorf, NÖ, für Ärger. Im März wurde der Hausärztin Claudia Ertl die Bewilligung entzogen, Medikamente abzugeben, obwohl es weder einen zweiten Hausarzt noch eine öffentliche Apotheke in der 2200-Einwohner-Gemeinde gibt. Hintergrund ist, dass bei der Eröffnung einer 2,8 Kilometer entfernten Apotheke im Nachbarort Enzersdorf/Fischa noch eine alte Gesetzeslage zu tragen kam.

Nun hat auch der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schließung rechtens ist. „Die Menschen haben Schwierigkeiten nach einem Arztbesuch, die benötigten Medikamente zu erhalten“, ärgert sich Ertl, der   Einnahmen wegbrechen. „Es bedeutet eine enorme Belastung, etwa nach einem Hausbesuch viele Kilometer in die nächste diensthabende öffentliche Apotheke zu fahren.“

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251 Hausapotheken gibt es in NÖ noch, rund zehn mussten seit 2009 schließen. Mit Ende 2018 muss auch Allgemeinmediziner Günther Malli aus Altlengbach seine Hausapotheke abgeben. Laut Gesetz liegt die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten primär in der Hand der öffentlichen Apotheken. So muss etwa, wie im Fall Mallis, ein Arzt die Medikamentenabgabe einstellen, wenn in seinem Ort zwei Hausärzte tätig sind und sich eine Apotheke ansiedelt. Besonderer Schutz gilt allerdings für Ein-Arzt-Gemeinden. In diesen darf keine öffentliche Apotheke aufsperren.

Dieses „Verbot“ gilt aber nicht für Nachbargemeinden. Ist die Apotheke dann weniger als vier Straßenkilometer vom Arzt mit Hausapotheke entfernt, wird die Bewilligung für die Medikamentenabgabe bei einer Ordinationsübergabe entzogen. Kritiker fürchten nun, dass damit die Versorgung am Land weiter  ausgedünnt wird – vor allem da viele Landärzte kurz vor der Pension stehen. Die Initiative einarztgemeinde.at will nun eine Gesetzesänderung erreichen.