Nicht bezahlte Löhne: AK Wien wirft Martin Ho Betrug vor
Von Verena Richter
Die Arbeiterkammer Wien erhebt neue Vorwürfe gegen Szenegastronom Martin Ho und seine Dots-Gruppe.
Bereits im vergangenen Dezember hatten die AK-Juristinnen und -Juristen auf fragwürdige Vorgänge aufmerksam gemacht.
Die Bezeichnung „Dots“ wurde aus den Firmennamen dreier Unternehmen gestrichen sowie Eigentümer und Geschäftsführer gewechselt.
Fragliche Insolvenzen
Mittlerweile sind laut AK alle drei Unternehmen insolvent. Aktuell vertritt man 44 Personen, die bereits seit einigen Monaten auf ihre Löhne warten. Es geht um offene Forderungen von rund 240.000 Euro.
Die Krux an der Sache: Laut AK hab es sich bei den Insolvenzen in Wahrheit um einen nahtlosen Betriebsübergang gehandelt. Denn die meisten Angestellten, die bei den mittlerweile insolventen Unternehmen beschäftigt waren, sollen von einer anderen Dots-Gesellschaft übernommen worden sein – der HG Operating GmbH (vormals Ho Gallery).
Gesellschafterin ist die Dots Beteiligung GmbH, an der Martin Ho Anteile von 49 Prozent halte.
Bei einer Betriebsübernahme übernehme der neue Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten – also auch offene Löhne sowie ausständiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Was für eine Betriebsübernahme spricht: Für die Angestellten hätten sich weder Dienstort noch Einsatzbereich geändert. Auch sonst hätte es keine Umstellungen gegeben.
Die Dots-Gruppe hatte laut AK also offenbar darauf spekuliert, dass der Insolvenzentgeltfonds die offenen Gehälter bezahlt.
„Manche Unternehmen verursachen durch fragwürdige Geschäftsmodelle hohe Kosten für den Sozialstaat. Sie drücken sich um Sozialversicherungsbeiträge oder hängen ihre Lohnkosten durch Insolvenzen der Allgemeinheit um“, warf AK-Bereichsleiter Ludwig Dvorak der Dots-Gruppe vor.
Betrugsverdacht
Laut AK-Prüfung wurden außerdem neue Beschäftigte aufgenommen, obwohl es bereits offene Ansprüche von Angestellten gab.
Der Verdacht der AK: Es wurden Arbeitsleistung in Anspruch genommen, und das in dem Wissen, dass Lohnansprüche nicht erfüllt werden können. Das begründe den Verdacht des Betrugs.
Die AK brachte daher eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Klagen will man darüber hinaus auch auf Schadenersatz wegen Datenschutzverletzungen, da mindestens zwei Lokale der Dots-Gruppe zur Zeiterfassung Handflächenscans verwenden würden.
Die Dots-Gruppe sprach in einer Aussendung von einer „haltlosen Diffamierung“ und verwies darauf, dass aktuell die AK-Wahlen anstehen und es sich um eine „peinliche Wahlkampf-Show“ handle.