Chronik/Österreich

23-jähriger Vorarlberger Brandstifter muss in Anstalt

Ein 23-jähriger Vorarlberger ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch im Zusammenhang mit einer Brandstiftung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähige Mann hatte im März dieses Jahres in der Bregenzer Marina am Hafengebäude und bei angrenzenden Büros einen Schaden von rund 200.000 Euro verursacht.

Der Betroffene wurde wegen einer schweren psychischen Störung als nicht zurechnungsfähig beurteilt. Er leidet seit langem an einer bipolaren Störung, im März war er manisch, deshalb unruhig und getrieben. Die Medikamente hatte er abgesetzt. Der 23-Jährige zündete einen Papiersack aus einem Container an, warf den brennenden Sack wieder zurück in den Container und entfachte somit einen Großbrand am Bregenzer Hafen.

Wenige Erinnerungen an Vorfall

Hundert Feuerwehrleute waren mit 20 Fahrzeugen im Einsatz, bis der Brand unter Kontrolle war. Etliche Büros und auch Betriebswohnungen wurden in Mitleidenschaft gezogen. Der Schaden betrug rund 200.000 Euro.

Der Mann hatte vor Gericht nur mehr wenig Erinnerung an den Vorfall. Auch an eine zweite Brandstiftung in Dornbirn, die allerdings im Versuchsstadium blieb, konnte er sich nicht erinnern. In Dornbirn wurden die Flammen in einem Container eingedämmt, ehe größerer Schaden entstand.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller erachtete eine bedingte Einweisung - also eine ambulante Behandlung unter Auflagen - als noch nicht möglich. Der Schöffensenat folgte dieser Empfehlung und wies den Mann zunächst für unbedingte Zeit in die Psychiatrie ein. In etwa drei bis sechs Monaten wird überprüft, ob und welche Lockerungsmaßnahmen möglich sind. Das Urteil ist rechtskräftig.