Der Tod der Christa P.: Beschuldigter muss 24 Monate in Haft
Vor dem Linzer Landesgericht steht an diesem Dienstag Vormittag eine Menschentraube.
Es ist die Familie von Christa P., jene 54-jährige Linzerin, die am 14. Oktober 2023 verschwand und deren vergrabene Leiche am 18. Juni 2024 in einem Feld in Linz-Ebelsberg gefunden wird.
Mehr als ein Jahr nach dem Verschwinden der Frau muss sich jener Mann vor Gericht verantworten, bei dem sich die zweifache Mutter zuletzt aufgehalten hatte: Dem 44-Jährigen wird Imstichlassen einer verletzten Person mit Todesfolge und Störung der Totenruhe vorgeworfen. Strafrahmen: Drei Jahre Haft.
Am Ende der Verhandlung wird der Beschuldigte zu 24 Monaten Haft verurteilt, wobei sechs Monate eine Zusatzstrafe sind. Demnach ist eine Strafe von 18 Monaten offen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angespannter Verhandlungstag
Die Stimmung vor dem Prozess ist angespannt. Kommt der Beschuldigte überhaupt? Wird der Tod von Christa Pichler jemals lückenlos geklärt werden? "Ja, wir wollen Klarheit. Wir müssen damit abschließen können", sagen die Geschwister der Toten.
"Ich will diesem A* ins Gesicht schauen!", sagt eine andere Prozess-Zuhörerin, die Christa von früher kannte.
Die vergangenen Monate seien für die Familie die Hölle gewesen. Die lange Ungewissheit.
Der Medienandrang ist gewaltig. Mehrere Kamerateams haben sich im Linzer Gericht eingefunden. Alle warten auf den 44-jährigen Angeklagten. Der Verhandlungssaal 136 ist deutlich zu klein.
Leicht verspätet taucht der Angeklagte im Verhandlungsaal auf. Er verdeckt sein Gesicht, hat eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen. "Ich hab mir gedacht, sie schlaft sich ihren Rausch aus. Ich habe nicht gedacht, dass sie stirbt", sagt der Mann.
"Wie schafft man es, eine Leiche so weit zu tragen und ein 1 Meter tiefes Loch zu graben?", will Anwalt Wolfgang Gappmayer, wissen. Er vertritt die Kinder der Toten. "Ich weiß nicht, ich habs gemacht. Damals hab ich auch 15 Kilo mehr gewogen. Seither hab' ich abgenommen", bekommt er zur Antwort.
Schweigen
Er habe Christa keine Drogen verabreicht oder gemeinsam mit ihr konsumiert, beteuert er immer wieder. "Warum rufen Sie nicht die Rettung?", fragt die Richterin. "Ich weiß es nicht. Das wäre sehr viel gescheiter gewesen", sagt der drogensüchtige Angeklagte. "Es war eine wahnsinnige Idee, dass Sie sie vergraben haben", hält ihm die Richterin vor. Der Angeklagte schweigt.
Auch der Neffe des Mannes ist zum Verfahren als Zeuge geladen. Er lallt. "Ich hab eh alles ausgesagt", meint er. Er war es, der der Polizei verriet, wo Christa Pichler vergraben war.
Der Sohn der Verstorbenen verlangt vom Angeklagten 5.000 Euro Schmerzengeld. "Ich versteh eh, dass das schwer war. Aber womit soll ich's den zahlen? Ich hab nix."
Nach rund 1,5 Stunden fällt die Richterin das Urteil: Sechs Monate Haft. Zudem wird eine bereits teilbedingt ausgesprochene Strafe (wegen Suchtgifthandels und Diebstahls, Anm.) vom Juni auf unbedingt geändert. Der Mann muss somit 24 Monate hinter Gitter. "Ich nehme das Urteil an", sagt er. Rechtskräftig ist es nicht.
Emotionen nach Urteil
Im Anschluss an den Prozess kochen die Emotionen hoch. Den zahlreichen Angehörigen und Freunden ist es zu milde. "Für Drogen gehst länger in Haft als für ein Menschenleben!"
Als der Angeklagte den Saal verlässt, konfrontiert ihn Petra, eine Schwester der Toten: "Siehst du nicht Christas Mama, wie es ihr schlecht geht, was du angestellt hast? Warum hast du es uns nicht vorher gesagt? Da rennt er, aber eine Leiche kann er vergraben!"
Der Podcast zum Fall
Der KURIER beschäftigt sich in seinem True-Crime-Podcast Dunkle Spuren ausführlich mit dem Fall Christa Pichler. "Sperrstunde - Der Fall Christa Pichler" ist ab Freitag auf Spotify, Apple Podcasts und überall, wo es Podcasts gibt, zu hören.