Spaziergang trotz Corona-Erkrankung: 1.200 Euro Strafe
Weil sie trotz ihrer Corona-Erkrankung und verordneter Heimquarantäne spazieren gegangen ist, wurde eine 35-Jährige am Freitag im Landesgericht Ried im Innkreis zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wollte aus generalpräventiven Gründen ein "geringe bedingte Haftstrafe", weshalb sie Berufung angekündigte.
Am 4. April hatte die Angeklagte erfahren, dass sie Covid-19-positiv ist, worauf sie auch Heimquarantäne verordnet bekam. Zwei Tage später habe sie es daheim "nicht mehr ausgehalten", meinte sie vor Gericht. Mit Mundschutz drehte die Oberösterreicherin dann eine kleine Runde. Begegnet sei sie niemandem, versicherte die bisher unbescholtene Frau.
Nachbarin rief die Polizei
Eine Nachbarin, die von der Erkrankung wusste, hatte allerdings die Angeklagte im Freien gesehen und die Polizei verständigt. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde sie am Freitag nicht rechtskräftig verurteilt.
Von der Zeugin wollte der Richter wissen, warum sie der 35-Jährigen nicht zugerufen habe, sie müsse zu Hause bleiben. Vor lauter Panik habe sie nur an den Polizei gedacht, rechtfertigte sie ihr Handeln. Zum Abschuss meinte der Richter: "Denunzieren soll nicht zum Volkssport werden, ich finde eine solche Gesellschaft nicht lebenswert."