Sozialhilfe: OÖ will "Bemühungspflicht" um Spracherwerb verankern
Oberösterreich will in seinem Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe die „Bemühungspflicht“ um den Spracherwerb verankern. Ein konkretes Sprachlevel wird nicht vorgeschrieben - das ist laut VfGH nicht zulässig -, vielmehr sollen die Fälle im Rahmen eines Case-Managements einzeln beurteilt werden, informierten Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr am Mittwoch in einem Hintergrundgespräch. Ein Beschluss im Landtag wird für Dezember angepeilt.
Der Entwurf enthält auch einen Freibetrag für Menschen mit Beeinträchtigungen in geschützten Werkstätten, denen bisher das „Taschengeld“ von der Sozialhilfe abgezogen wurde. Rund 400 Personen aus diesem Kreis würden damit künftig etwas mehr Geld bekommen, so Hattmannsdorfer.
Ausnahmen
Neuerungen gibt es auch bei den „Haushaltsgemeinschaften“: Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, bekommt normalerweise einen geringeren Satz ausbezahlt. Künftig sind „unfreiwillige“ Wohngemeinschaften, wie etwa solche in einem Frauenhaus, in betreuten Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen oder in Wohngemeinschaften für Wohnungslose davon ausgenommen.
ÖVP und FPÖ wollen zudem neben der Bemühungspflicht, einen Job zu finden, auch jene zum Spracherwerb festschreiben. Es wird kein bestimmtes Sprachlevel vorausgesetzt, sondern es solle im konkreten Fall mittels Case-Management durch AMS und Land individuell festgelegt werden, welche Maßnahmen wie Kurse etc. sinnvoll wären, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
"Niedrige Hürde"
Man setze die Hürde bewusst niedrig an, so Hattmannsdorfer, denn es gehe darum, die Leute in Beschäftigung und auf eigene Beine zu bringen. Dabei soll berücksichtigt werden, welche Art von Beruf jemand hat, aber auch, inwieweit er überhaupt in der Lage ist, eine Sprache zu lernen. Erfüllt man die Bemühungspflicht nicht, kann die Leistung schrittweise gekürzt werden.
Im Mai hatte der Bund das unter türkis-blau beschlossene und vom VfGH in mehreren Kernbereichen gekippte Sozialhilfegesetz reformiert, wobei die Länder etwas Spielraum haben. Auf Basis der Bundesregelung wird nun das Ausführungsgesetz in Oberösterreich angepasst. Die Novelle geht am Montag in Begutachtung, ein Beschluss soll im Dezember erfolgen, spätestens mit Jahreswechsel sollen alle darin enthaltenen Regelungen in Kraft treten.