Hund aus Qualzucht? Neues Zuhause für ausgesetzte Zoe
Von Josef Kleinrath
Am Sonntagnachmittag haben Spaziergänger am Holzöstersee (Bezirk Braunau) einen herrenlosen, ängstlichen Hund gefunden und zum Tierschutzhof Pfotenhilfe in der Grenzregion Salzburg/Oberösterreich gebracht.
➤ Mehr lesen: Dorfbewohner nach tödlichem Angriff in Angst: "Hunde müssen weg"
Dort wurde der Chip ausgelesen - der Hund ist in Ungarn mit dem Namen Zoe registriert. Entweder ist Zoe also bei einer Reise entlaufen oder sie wurde illegal importiert, nicht gesetzeskonform registriert und dann ausgesetzt, vermuten die Experten der Pfotenhilfe.
Laut ungarischer Datenbank handle es sich um eine Amerikanische Bulldogge, allerdings um ein Exemplar mit starken Qualzuchtmerkmalen. „Die Schnauze ist extrem kurz, wodurch es schon bei geringer Aktivität zu schwerer Atemnot kommen kann. Am häufigsten sieht man solche krankhaften Zuchtmerkmale bei französischen Bulldoggen, die leider zu einer Moderasse wurden und sehr unter den bedenklichen Schönheitsidealen ihrer Halter leiden“, klagt Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler, die schon einige Opfer operieren lassen musste, damit sie frei atmen können.
„Vor einem guten Jahr hat Tierschutzminister Rauch Zucht, Verkauf, Import und Erwerb solcher Rassen in Österreich verboten. Aber wie so oft kümmert das kaum jemand und die Tiere müssen weiter leiden, weil die Züchter und Halter nicht kontrolliert werden und Österreichs offene Grenzen schon seit dem Schengenbeitritt 1997 eine Einladung für kriminelle Organisationen darstellen," weiß Stadler.
Glück für den Hund: Die Finder haben bereits einen Pfotenhilfe-Hund und haben sich bereit erklärt, Zoe vorerst bei sich unterzubringen. Die Pfotenhilfe hat wegen Überfüllung seit letzter Woche einen Aufnahmestopp.
➤ Hilferuf in NÖ: Die Tierheime sind am absoluten Limit
Hinweise erbeten
Die Pfotenhilfe bittet um Hinweise, falls jemand Zoe und ihren Halter kennt, der sie entweder sucht oder sich wegen Verstößen gegen das das Tierschutzgesetz und auch Tierquälerei nach § 222 des Strafgesetzbuches verantworten muss, wo auch das Aussetzen von Tieren mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.
Auszug aus dem Bundestierschutzgesetz § 8: Absatz 2: Es ist verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben, auszustellen oder zu bewerben bzw. in der Werbung abzubilden.