OÖ: NS-Anklage gegen 59-jährigen "Bandidos"-Rocker
Von Josef Kleinrath
Die Bandidos waren aufgerüstet: 35 Langwaffen, 25 Maschinenpistolen, 100 „normalen“ Pistolen, Granatwerfer, 1.000 Waffenteile sowie 10.000 Schuss Munition haben die Behörden bei einer Razzia, bei der 13 Hausdurchsuchungen im Juni 2023 erfolgt sind, entdeckt.
Offenbar hatten die Bandidos einen "Rockerkrieg" geplant, weil sie das Einzugsgebiet der Hells Angels übernehmen wollten. Ausgehend von einem kleinen Dorf in Oberösterreich.
Gegen einen der Drahtzieher, einen jetzt 59-jährigen Innviertler, hat die Staatsanwaltschaft Linz nun Anklage erhoben. Er muss wegen der Verbrechen nach dem Verbotsgesetz und wegen Besitz von Falschgeld vor Gericht verantworten.
Wegen der an seinem Wohnsitz und am Anwesen seiner Eltern sichergestellten Waffen und der damit verbundenen Verstöße gegen das Waffengesetz sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, Alois Ebner.
Der 59-Jährige wurde im Zuge der Razzia festgenommen, weil an seinem Wohnsitz im Innviertel und am Anwesen seiner Eltern in Zwettl zahlreiche NS-Devotionalien, hunderte Schusswaffen sowie Suchtgift sichergestellt worden waren.
NS-Museum geplant
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seit dem Jahr 2015 mit seinem Handy wiederholt Bilder und Videos, die den Nationalsozialismus und dessen Ziele verherrlichen, als zeitgemäß darstellen und dessen Gräueltaten verharmlosen, über einen Messenger-Dienst an mehrere Personen übermittelt zu haben.
Darüber hinaus soll er eine Vielzahl an NS-Devotionalien gehortet haben. Diese habe er in einem „NS-Museum“ in Zwettl in Niederösterreich "zu Propagandazwecken öffentlich zur Schau stellen" wollen, sagt die Staatsanwaltschaft.
Auch soll er nachgemachte Euro-Banknoten besessen haben. Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt: Wegen Suchtgifthandels wurde der 59-Jährige bereits zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Er befindet sich derzeit in der Justizanstalt Ried im Innkreis. Der Strafrahmen für die nun angeklagten Delikte beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Ein Verhandlungstermin wurde vom Landesgericht Ried im Innkreis noch nicht festgelegt.