Getötete Joggerin: Pfotenhilfe fordert Tierhalteverbot für Hundebesitzerin
Von Josef Kleinrath
Die Entscheidung des Landesgerichts Linz, die Strafe für die 38-jährige Frau, deren drei Hunde eine 60-jährige Nachbarin auf einem Feldweg bei Naarn (Oberösterreich) zu Tode gebissen haben, lässt die Wogen weiter hochgehen.
Wie berichtet wurde die unbedingte Strafe von fünf Monaten Haft nun reduziert - auf eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Grund für die Reduzierung war die Zahlung von 40.000 Euro an die Hinterbliebenen der Frau, die von einer Versicherung geleistet wurde.
Jetzt meldet sich die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe zu Wort. Jürgen Stadler hatte zwei Tage nach dem Vorfall im Oktober Screenshots veröffentlicht, auf denen die Verurteilte zu sehen war, wie sie versucht hätte, "ihre Hunde zu lebenden Waffen zu machen.
Pfotenhilfe kritisiert Entscheidung des Gerichts
Die Entscheidung des Gerichts sei "ein beispielloser Justizskandal und ein Affront gegen Angehörige, Nachbarn, Tierfreunde und alle Menschen, die noch einen Funken Vertrauen in den Rechtsstaat hatten", macht Stadler von der Pfotenhilfe seinem Ärger Luft.
Dass die Justiz jetzt von Milderungsgründen spricht, die zur Umwandlung der ohnehin schon geringen Haftstrafe in eine lächerliche Geldstrafe geführt hätten, nur weil die Hundehaftpflichtversicherung den Hinterbliebenen vertragskonform Schmerzensgeld gezahlt hat, verursache bei den Menschen nur noch Kopfschütteln, ergänzt Stadler.
Deshalb wolle er alles daran setzen, mit "verstörenden Auszügen aus dem Gerichtsakt wenigstens eine Untersagung der Tierhaltung gemäß § 12 Tierschutzgesetz" zu erwirken.
Aber auch das OÖ Hundehaltegesetz würde Möglichkeiten einräumen, der Frau die Hundehaltung zu untersagen. Dass die Frau "psychisch, physisch und geistig in der Lage" sei, wie vom Gesetz gefordert, um Hunde halten zu dürfen, sei aus dem Gerichtsakt nicht herauszulesen.
Frau wolle "keine Änderung an Hundehaltung" vornehmen
Im Gegenteil: Die Richterin schreibe im Urteil des Landesverwaltungsgerichts, dass die Frau "im Wesentlichen keine Änderung an ihrer Hundehaltung vornehmen" werde. Festgestellt hat das Landesverwaltungsgericht auch, dass die wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilte Frau einen Zusammenhang der von ihr durchgeführten "Schutzausbildung" gar nicht in Erwägung gezogen habe - und bei künftiger Hundehaltung diese Ausbildung wieder durchführen werde.
Was für die Pfotenhilfe gar nicht vertretbar scheint. Deshalb wird der Antrag auf Untersagung der Hundehaltung eingebracht.
Die Pfotenhilfe kritisiert darüber hinaus auch die Darstellung der tödlichen Attacke durch die Hundehalterin in sozialen Medien, sowie "aktenkundliche Verdunkelungsversuche". So hat das Landesverwaltungsgericht festgehalten: "Anfangs war die Erhebung des Aufenthalts und die Sicherstellung der Hunde schwierig", heißt es in dem Erkenntnis. Auch die Aufklärung sei erschwert worden - durch die Stilllegung des Facebook-Accounts mit Bildern vom Hundetraining, durch die Entsorgung der blutigen Kleidung samt Hundeleine des Hundes Elmo in einem Mistkübel in Linz sowie durch die Mitteilung an die Polizei erst nach Entleerung dieser Mülltonne.