Früherer Hohenzeller-Ortschef von Amtsmissbrauch freigesprochen
Der frühere Bürgermeister von Hohenzell und ein ehemaliger Mitarbeiter sind am Montag im Landesgericht Ried im Innkreis nicht rechtskräftig vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Die Anklage hatte ihnen zur Last gelegt, dass von 2001 bis 2015 keine Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren vorgeschrieben worden seien und den Schaden mit rund 81.000 Euro beziffert. Das Gericht sah aber keine Wissentlichkeit gegeben und fällte daher einen Freispruch.
Laut Staatsanwaltschaft hätten es die Angeklagten verabsäumt, in 25 Fällen Vorschreibungen für Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge für Baugründe durchzuführen. Das Land Oberösterreich hatte dies im September 2016 angezeigt.
Keine Wissentlichkeit
Der Ex-Mitarbeiter hatte zu Prozessbeginn im Juni erklärt, für diesen Bereich nicht zuständig gewesen zu sein. Am Montag räumte er ein, dass es wohl sein Fehler gewesen sei, betonte aber, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er etwas falsch gemacht habe. Auch der 63-jährige Ex-Bürgermeister erklärte sich im Großen und Ganzen für unschuldig, wenngleich sein Verteidiger einräumte, dass ein Ortsoberhaupt freilich Aufsichtspflichten habe.
Das Gericht sah die für eine Verurteilung nötige Wissentlichkeit bei den beiden Angeklagten nicht als gegeben an. Vielmehr habe die Kommunikation nicht funktioniert, so Richter Josef Lautner. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.