Knalleffekt im Fall Kellermayr: Anklage wegen gefährlicher Drohung
Von Josef Kleinrath
Zwei Jahre ist es her, dass sich die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr das Leben genommen hat. Drohungen sollen sie in den Tod getrieben haben.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Wels Anklage gegen einen 61 Jahre alten deutschen Staatsbürger erhoben - sie wirft ihm das Verbrechen der gefährlichen Drohung vor.
Laut Barbara Rumplmayr, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels, werde dem Angeklagten zur Last gelegt, "die Ärztin Dr. Lisa-Maria Kellermayr im Zeitraum Februar 2022 bis Juli 2022 in vier E-Mails sowie in drei per Messenger-Dienst Twitter (nunmehr: „X“) übermittelten Nachrichten gefährlich mit einer Verletzung an Freiheit, Ehre bzw. dem Vermögen bedroht zu haben, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen."
Grund für die Anfeindungen war Kellermayrs klare Positionierung für Maßnahmen zum Schutz vor Corona.
Volkstribunal angedroht
Dabei habe er der jungen Ärztin gedroht, sie vor ein noch einzurichtendes „Volkstribunal“ zu stellen und sie „auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis“ zu bringen.
Weil die Ärztin in der Nacht vom 28. auf 29. Juli in ihrer Ordination in Seewalchen am Attersee Suizid begangen habe, liege die Verfolgung eines möglichen Straftäters in den Händen der Staatsanwaltschaft Wels - selbst wenn es sich um einen deutschen Tatverdächtigen handle, der die Nachrichten auch in Deutschland verfasst und versendet habe.
In einer eigens eingerichteten polizeilichen Arbeitsgruppe seien umfangreiche und länderübergreifende Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung des Tatverdachts und zur Abklärung der näheren Ursachen bzw. Gründe des Suizids veranlasst worden, versichert Rumplmayr.
Diese Ermittlungsmaßnahmen umfassten insbesondere teils auch sehr zeitaufwändige Sachverständigengutachten wie ein forensisch-psychiatrisches Gutachten.
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133)
Die sichergestellten Abschiedsbriefe von Kellermayr sowie das forensisch-psychiatrische Gutachten legen laut der Anklage nahe, "dass die dem Angeklagten zur Last gelegten übermittelten Nachrichten für den Suizid der Ärztin mitursächlich" gewesen seien.
Weiters habe er laut dem Sachverständigen auch damit rechnen müssen, dass seine Drohungen beim Tatopfer zu psychischen Instabilitäten, Verängstigung und als Folge zum Suizid führen können.
Suche nach weiteren Tätern läuft
Der Angeklagte ist in Deutschland bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Er bestreitet nicht, die Nachrichten verfasst zu haben, betont aber, sie nicht vorsätzlich bedroht zu haben. Vielmehr habe es sich um ein "wechselseitiges verbales Streitgespräch" gehandelt.
Die Strafdrohung für das Verbrechen der gefährlichen Drohung beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Darüber hinaus sind weitere Ermittlungen zu anderen Personen, die Drohnachrichten an Lisa-Maria Kellermayr gerichtet haben, im Laufen. Rumplmayr: "Hier ist die Täterausforschung noch nicht abgeschlossen."