BH Steyr-Land erteilt Schießbefehl auf 5 junge Höckerschwäne
Von Josef Kleinrath
Ein aktueller Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land lässt in Oberösterreich die Wogen hochgehen. Darin wird nämlich auf Antrag von fünf Landwirten bei Garsten der Abschuss von fünf jungen Höckerschwänen angeordnet, "um weiteren Schaden an landwirtschaftlich genutzten Flächen abzuwenden".
Mit diesem "Ausnahmetatbestand" wird der Abschuss der ansonsten ganzjährig geschützten Tiere gerechtfertigt.
Im Bescheid der BH Steyr-Land wird festgehalten, dass sich die Stauseen von Enns und Steyr seit rund 40 Jahren zu Lebensräumen für den Höckerschwan entwickelt habe. Anfangs seien vereinzelt Exemplare aufgetaucht, später sei die Population gleichsam explodiert.
"Aus diesem Grund drängen sich die Tiere aus ihren ursprünglichen Lebensräumen, den Stauseen und strömungsberuhigten Bereichen der Enns und deren näheres Umfeld, nun immer mehr auf landwirtschaftliche Flächen und würden dort erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen anrichten", heißt es in dem Bescheid, der dem KURIER vorliegt.
Schäden für Landwirtschaft
Die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstehen durch Fraßtätigkeit und dadurch verminderte Erträge. Weiters durch Niedertreten des Aufwuchses und dadurch erschwerte Ernte und vor allem durch Verschmutzung und Verkotung des Aufwuchses, womit das Futter aus hygienischen Gründen nicht mehr an das Vieh verfüttert werden kann.
Dieser Abschussbescheid dürfe nicht der erste der BH Steyr sein. Denn es wird Bezug auf Bescheide aus vorangegangenen Jahren genommen. Damals seien Vergrämungsmaßnahmen und ebenfalls Abschüsse angeordnet worden.
Laut einem Lokalaugenschein vor Bescheiderstellung seien aktuell fast 30 Höckerschwäne auf einem landwirtschaftlich genutzten Feld gesichtet worden, zahlreiche weitere auf anderen Flächen in der Nähe.
Dem Bescheid zufolge hätten auch der Jagdausschuss der Marktgemeinde Garsten sowie der Bezirksjagdbeirat Steyr "die Anordnung des Zwangsabschusses von Höckerschwänen im Hinblick auf die an den landwirtschaftlichen Kulturen verursachten erheblichen Schäden" befürwortet.
Pfotenhilfe schlägt Alarm
„Wenn ich es nicht schwarz auf weiß hätte, würde ich es nicht glauben“, zeigt sich Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler fassungslos. dass eine Behörde die zwangsweise Erschießung von fünf Jungschwänen in Garsten anordnet.
Vor allem versteht er nicht, warum die Pfotenhilfe als Partner des Landes OÖ nicht um Hilfe gefragt wurde. Im Sommer 2023 wurden etwa aus einer behördlichen Beschlagnahmung über 130 Vögel am Tierschutzhof Pfotenhilfe untergebracht, darunter 35 Wasservögel.
Denn eine Voraussetzung für die Genehmigung ist auch, dass es "keine anderweitige zufriedenstellende Lösung" gibt. Die gebe es aber, sagt Stadler, denn die Pfotenhilfe würde die fünf Jungschwäne aufnehmen.
"Seit letzter Woche pflegen wir einen geschwächten Schwan vom Wallersee mit einer abheilenden Beinverletzung. Also könnten diese ungewollten Schwanenkinder auch zu uns übersiedelt werden und sich später aussuchen, ob sie bleiben oder an den Seen in der Umgebung eine Familie gründen wollen“, so Stadler.
„Dass bei Tieren immer sofort mit Tötung reagiert wird, nur weil Schäden behauptet werden, ist zum Schämen. So wird die Welt jedenfalls kein friedlicherer Ort. Schwäne sind ein Symbol der Liebe und lebenslangen Treue, man freut sich und bewundert sie normalerweise, wenn man sie sieht."
Absiedlen hilft nicht
Bei Bezirkshauptmannschaft Steyr verteidigt man die Entscheidung. "Schwäne absiedeln hat laut den Sachverständigen nicht den Effekt", erklärt ein Sprecher, denn mit den Abschüssen würde den Tieren auch nachdrücklich vor Augen geführt, dass sie an dieser Stelle nicht erwünscht sind. Abschüsse, so versichert der Sprecher, würden dazu führen, dass die Tiere andere Bereiche aufsuchen.
Das hätte diese Maßnahme auch zuvor schon bewiesen. Jetzt seien weitere Abschüsse wieder nötig geworden. Allerdings wird es heuer wohl nicht dazu kommen: Denn eine Naturschutzorganisation hat Beschwerde eingelegt.
Einspruch gegen Bescheid
Bis das Landesverwaltungsgericht entscheidet, darf der Bescheid nicht vollstreckt werden. Das Fenster zum Schießen der Schwäne schließt sich am 31. Mai. "Bis dahin wir es keine Entscheidung geben", ist der Sprecher der BH Steyr-Land überzeugt. Danach ist ein Abschuss nicht mehr dringlich, da die mögliche Ernte für dieses Jahr bereits zu stark in Mitleidenschaft gezogen sei.