Chronik/Niederösterreich

Zwei tote Mäusebussarde in NÖ: Illegale Jagd auf Greifvögel

In Guntersdorf (NÖ) wurde Greifvögeln offenbar gezielt nachgestellt. Nach dem Fund einer verletzten Rohrweihe konnten die Greifvogelexperten von BirdLife Österreich im Gebiet neun lebende Greifvögel mit auffälligen Gefiederlücken beobachten. Eine Nachsuche der Polizei mit der BirdLife-Hundestaffel brachte zwei tote Mäusebussarde zu Tage. Der Befund eines Bussards bestätigt den Verdacht: Im Körper wurde Schrot gefunden. Der zweite Befund steht noch aus.

Bereits Anfang September wurde eine angeschossene Rohrweihe anonym in der Eulen- und Greifvogelstation Haringsee abgegeben und von weiteren verletzt gefundenen Greifvögeln in Guntersdorf im Weinviertel berichtet. Die Greifvogelexperten von BirdLife Österreich hielten daraufhin Nachschau und beobachteten im beschriebenen Gebiet vier Rohrweihen, vier Mäusebussarde und eine Wiesenweihe mit mutmaßlichen „Schussmarken“. „Bei unserer Nachsuche war rasch klar, dass in Guntersdorf ganz gezielt Greifvögeln nachgestellt wurde. Jeder zweite von uns im Gebiet beobachtete Greifvogel wies auffällige Federlücken auf, die typischerweise beim Beschuss mit Schrot entstehen - man spricht von sogenannter Schrotmauser oder von Schussmarken“, erörtert Johannes Hohenegger von BirdLife Österreich.

Behörden informiert

Aufgrund der Beobachtungen wurde eine Sachverhaltsdarstellung an die Behörden geschickt. Daraufhin führte die Polizei gemeinsam mit zwei Hunden der BirdLife- Hundestaffel eine Nachsuche durch. Zwei tote Mäusebussarde wurden gefunden. Laut vorliegendem Befund fand sich im Körper eines Mäusebussards Schrot. Der zweite Befund steht noch aus. „Besonders schwer wiegt hier, dass scheinbar systematisch Greifvögel verfolgt wurden und mutmaßlich auch eine junge Wiesenweihe ins Visier genommen wurde, von der bundesweit nur etwa 45 Paare brüten“, führt Greifvogelexperte Hohenegger aus. Dadurch liegt nicht nur eine Verwaltungsübertretung vor, sondern auch der Verdacht einer Straftat nach §181f Strafgesetzbuch – Vorsätzliche Schädigung des Tier- und Pflanzenbestands. Die Polizei ermittelt.

Wenige Tage vor Bekanntwerden des Falles veröffentlichte das Bundesministerium für Justiz einen Erlass, der regelt, ab wann Übergriffe auf streng geschützte Arten – Rohrweihe und
Wiesenweihe zählen dazu – als Straftaten zu behandeln sind. „Dies ermöglichte schon im vorliegenden Fall eine rasche Abschätzung, dass es sich wohl nicht um eine Verwaltungsübertretung, sondern um einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch handelt. Der Erlass vereinfacht damit die artenschutzrechtliche Beurteilung und ist eine wichtige Hilfestellung für die Ermittlungsbehörden“, so Hohenegger weiter.

Meldung erbeten

„Sollten Sie tote oder verletzte Greifvögel finden, bitten wir Sie, diese uns über unsere Meldeplattform Kaiseradler.at, per E-Mail an birdcrime@kaiseradler.at oder die birdcrime-
Hotline +43 660 869 2327 zu melden!“, bitten die Experten von BirdLife Österreich. BirdLife Österreich hat sich im Rahmen des internationalen pannonEagle LIFE-Projekts (LIFE15/NAT/HU/000902) mit dem WWF sowie nationalen und internationalen Partnern die Bekämpfung der illegalen Greifvogelverfolgung zum Ziel gesetzt. Finanziell unterstützt wird
das EU-geförderte Projekt dabei vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.