Waldbrandverordnung NÖ: In diesen Bezirken ist Feuer machen verboten
Aufgrund der anhaltenden Hitze und damit verbundener Trockenheit sind in mittlerweile zwölf niederösterreichischen Bezirken Waldbrandverordnungen erlassen worden. In zwei weiteren gebe es diesbezügliche Vorbereitungen, teilte Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) am Mittwoch mit. Untersagt ist in den Waldgebieten bzw. deren Gefährdungsbereich jegliches Entzünden von Feuer - also etwa auch das Grillen - sowie das Rauchen.
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Der Gefährdungsbereich ist dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers oder Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Verboten ist in den betroffenen Regionen auch, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Zigaretten wegzuwerfen. Übertretungen werden mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet.
Aktuell gilt in folgenden Bezirken eine Waldbrandverordnung: Amstetten, Baden, Bruck a. d. Leitha, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Melk, Mödling, Neunkirchen, Waidhofen a. d. Thaya, Wiener Neustadt und Zwettl. In Vorbereitung ist die Verordnung in den Bezirken Krems und Lilienfeld.
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"Wir sehen, wie schnell kleine Funken zu großen Waldbränden führen können", warnte Pernkopf. "Und auch wenn wir in die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehren und auf insgesamt über 200 Waldfachpläne setzen: Weder ein Lagerfeuer im Wald noch eine weggeworfene Zigarette sind Kavaliersdelikte und können große Schäden ausrichten."