Chronik/Niederösterreich

Wahl in Niederösterreich: Kuriositäten und Stolperfallen

Wer in der Ortschaft Pranhartsberg in der Gemeinde Sitzendorf an der Schmida im Bezirk Hollabrunn lebt, der kann es am 29. Jänner, dem Tag der Landtagswahl, sehr entspannt angehen. Hier sperrt das Wahllokal erst um 11 Uhr auf. Allerdings sollte man sich dann beeilen, denn nur eine Stunde später ist auch schon wieder Schluss und die Auszählung der Stimmen beginnt.

Überstunden

Frühaufsteher sind hingegen in der Gemeinde Euratsfeld im Bezirk Amstetten und im Wiener Neustädter Sprengel 6 willkommen. Da ist der Urnengang bereits um 6 Uhr früh möglich, „Überstunden“ werden hingegen in Wolfsgraben im Bezirk St. Pölten gemacht, wo bis 17 Uhr gewählt werden darf. Um diese Uhrzeit wird im Regierungsviertel in St. Pölten bereits Aufregung herrschen, weil zu diesem Zeitpunkt das vorläufige Ergebnis verkündet wird.

Insgesamt gibt es 2.623 Sprengel, rund 33.000 Personen stehen an dem Tag als Helfer im Einsatz.

Wählerwille

Die Wahl im größten Bundesland bietet neben dem politischen Wettbewerb also auch allerlei Kuriositäten an. Das Team um Landtagspräsidenten Karl Wilfing weiß aber auch, dass sich sogar der Wahlzettel selbst als Stolperfalle entpuppen kann.

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Grundsätzlich ist es so, dass der Wählerwille klar erkennbar sein muss. Das bedeutet: Ein Kreuz bei nur einer Partei. Man kann aber auch bestimmte Personen wählen, also sogenannte Vorzugsstimmen abgeben.

Dazu gibt es die Landesliste (diese Person tritt in ganz Niederösterreich an) und die Wahlkreisliste (nur im jeweiligen Wahlkreis). Wenn Sie eine Partei und zusätzlich eine Person von der Landesliste und/oder der Wahlkreisliste wählen, dann sollten Sie die Kreuze in der gleichen Spalte machen. Bei zwei Kreuzen in verschiedenen Spalten zählt die Vorzugsstimme (Name vor Partei).

Vorzugsstimmen

Stimmberechtigt sind insgesamt knapp 1,3 Millionen Menschen. Die Aufteilung nach „Frauen“ und „Männern“ wurde mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 gestrichen. Die Zahl der Stimmberechtigten liegt aufgrund der Abschaffung des Zweitwohnsitzerwahlrechts um rund 97.500 Personen bzw. 7,6 Prozent niedriger als 2018.

Vorzugsstimmen werden ab Montag und bis spätestens Dienstagabend ausgezählt. Die konstituierende Landtagssitzung muss spätestens acht Wochen nach der Wahl stattfinden. Kolportiert wird der 23. März als Termin.

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