Chronik/Niederösterreich

Terror-Prozess in NÖ endet mit bedingter Einweisung und drei Freisprüchen

Mit einem höchst skurrilen Auftritt endete am Donnerstag der Terror-Prozess gegen vier junge Männer am Landesgericht St. Pölten. Um seine Anonymität zu wahren, hatte der Verfassungsschutz den Hauptbelastungszeugen mit Schminke ein schwarzes Gesicht verpasst und ihn mit einer orangen Perücke in den Zeugenstand gelassen. Da der Mann aus dem Freundeskreis der Angeklagten stammt und ihnen daher auch wohl bekannt ist, blieb der Zweck dieser Tarnungsmaßnahme ein Mysterium.

Die vier jungen Männer im Alter zwischen 20 und 25 Jahren hatten 2017 für Schlagzeilen gesorgt, weil sie laut Anklage den Gebetsraum des Universitätsklinikums St. Pölten dazu benutzten, um mögliche Mitstreiter für den Dschihad zu finden. Die Ermittler gingen davon aus, dass die Islamisten nach Syrien reisen und dort für den Islamischen Staat (IS) in den Krieg ziehen wollten.

Die Gruppe soll zu diesem Zweck auch durch St. Pölten gezogen sein und versucht haben, andere Muslime für die Reise  zu begeistern. Der Verfassungsschutz hatte die Verdächtigen beschattet. Nach dem Hinweis des Kronzeugen wurden die Beschuldigten aus dem Verkehr gezogen. Viel blieb am Donnerstag von den Anschuldigungen jedoch nicht mehr übrig. Der Hauptbelastungszeuge hatte seine Vorwürfe großteils revidiert. „Es hat sich um Wichtigtuerei unter jungen Burschen gehandelt. Niemand wollte ernsthaft nach Syrien reisen“, sagt Anwalt Wolfgang Blaschitz, der einen 20-jährigen Mazedonier und zwei Tschetschenen im Alter von 21 und 25 Jahren vertrat. Alle drei wurden aus Mangel an Beweisen vom Schöffensenat freigesprochen. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. „Die Anklagepunkte beruhten einzig und alleine auf den Angaben des anonymen Zeugen. Dafür, dass sie als Staatsfeinde hingestellt wurden, ist nichts übrig geblieben“, sagt Blaschitz.

Einweisung in Anstalt

Nur der Hauptangeklagte wurde wegen seines fanatischen Glaubens in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 21-Jährige wäre nach dem Urteil des Schöffensenats zur Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden, wenn er zurechnungsfähig gewesen wäre.