Urteile im Bordell-Prozess: Haftstrafen für die Angeklagten
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Sie sollen Gäste mit Absinth in einen „komatösen Zustand“ versetzt und schließlich groß abgezockt haben – nun kassierten ein ehemaliger Bordellbetreiber, ein Kellner und eine Prostituierte von der Justiz selbst die Quittung für ihre mutmaßlichen Taten. Die beiden Männer wurden am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, die Frau erhielt sechs Monate bedingt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Verhandlung zog sich über Monate. Wichtige Zeugen waren nicht erschienen, die Angeklagten unterdessen sogar auf freien Fuß gesetzt worden. Schließlich klickten aber wieder die Handschellen, weil die Justiz Fluchtgefahr ortete.
Insgesamt sollen die Angeklagten einen Schaden in der Höhe von rund 40.000 Euro angerichtet haben, 17 Opfer zählte die Staatsanwaltschaft. Das betroffene Bordell in der Landeshauptstadt wurde nach den Vorfällen geschlossen, mittlerweile wird es von einem neuen Besitzer als Laufhaus geführt. Martin Engelbrecht, der Rechtsanwalt des Hauptangeklagten, betonte, dass der Vorwurf der schweren Erpressung vom Gericht aber fallen gelassen wurde.